Baurecht für Ruhrpromenade geschaffen

Mit großer Mehrheit hat der Rat der Stadt am 1. März 2007 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Ruhrpromenade beschlossen. Auf den 600 Seiten der Beschlussvorlage sind alle Aspekte dieses Planes dargestellt und alle Anregungen und Bedenken wurden bearbeitet. Es wurden zehn Gutachten und viele weitere Fachbeiträge und Einzeldaten eingezogen. Nun besteht Baurecht für die geplanten Gebäude und die Neugestaltung des Uferbereichs zu einer grünen Ruhr-promenade mit Hafen und Freizeiteinrichtungen wie einer Kinoleinwand auf der Hafenmole, Skateranlage unter der Konrad-Adenauer-Brücke, Beachvolleyballanlage und Gastronomie auf dem Hafenplatz in der Abendsonne.

Rund 250 weitere Wohnungen und Büroflächen können nun entstehen und bringen Umsatz in die City und Steuergelder in die Stadt. Bauen werden private Investoren, die Gründstückserlöse finanzieren weitgehend die Gestaltung der öffentlichen Flächen. In dem Plan sind 26 großkronige Bäume zur Erhaltung festgesetzt, die stehen bleiben und die Promenade beschatten. Über 60 neue Baumstandorte sind zwischen Eisenbahnbrücke und Konrad-Adenauer-Brücke festgesetzt, wo heute nur eine Asphaltwüste und eine Spundwand das Ufer zur Ruhr bilden.

Mülheim an der Ruhr entwickelt sich weiter, dieser Bebauungsplan eröffnet unserer Innenstadt neue Chancen.



Kontakt


Stand: 09.03.2007

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel