Archiv-Beitrag vom 01.08.2013Baulärm

Archiv-Beitrag vom 01.08.2013Baulärm

Was ist Baulärm?

Baustellen gehören zu den lästigsten Lärmquellen, da sie oft in unmittelbarer Nähe von Wohnungen betrieben werden, zumal manchmal sogar Nachtarbeiten nicht vermieden werden können. Bei Bauarbeiten geht der Lärm von Baufahrzeugen, Baumaschinen und der Bautätigkeit selbst aus. Unter Baulärm wird derjenige Lärm verstanden, der von gewerblichen Bautätigkeiten verursacht wird.

Lärm, der im Rahmen von Heimwerkerarbeiten von Privatpersonen ausgeht, ist nicht dem Bau-, sondern dem Nachbarschaftslärm zuzuordnen.

Baustelle Mellinghofer / Zechenbahn

Minderungsmaßnahmen
Für Bautätigkeiten gibt es Verwaltungsvorschriften und Richtwerte, die einzuhalten sind. Es können jedoch auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte um mehr als 5 dB(A) werden jedoch in aller Regel Maßnahmen zur Minderung angeordnet. Diese Maßnahmen können die Baustelleneinrichtung oder die Betriebszeiten betreffen.

Weitere Lärmminderungen sind durch den Einsatz lärmarmer Baumaschinen (gekennzeichnet mit dem Umweltzeichen), die Anwendung lärmarmer Bauverfahren sowie Maßnahmen an den Baumaschinen selbst möglich.

Ein sehr wichtiger Punkt zur Baulärmbekämpfung liegt bereits in der Bauvorbereitung. So gibt es beispielsweise immer die Möglichkeit, Lärmschutzauflagen bereits in die Bauausschreibung aufzunehmen (Stichwort "Standardleistungsbuch für Baumaßnahmen"). Hilfreich ist es auch, die Nachbarschaft VOR Baubeginn über unvermeidbaren Lärm zu informieren, damit sie sich auf die Belastung einstellen kann.

Rechtliche Grundlagen

  • 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV), Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung)

Ansprechpartner

  • Bauleitung
  • Betreiber der Baustelle/Bauunternehmen
  • Staatliches Umweltamt Duisburg, Telefon 0203/3052 - 0 (außerhalb der Dienstzeiten 0201/714488)

 

 

Kontakt


Stand: 02.08.2013

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