Baustein Fluglärm

Was ist Fluglärm?
Als Fluglärm wird die Lärmentwicklung von Flugzeugen und Hubschraubern bei Start, Landung oder während des Flugs bezeichnet.

Triebwerksprobeläufe und Rollbewegungen auf dem Flugplatz gehören zum Bodenlärm und sind daher nicht dem Fluglärm zuzuordnen. Bodenlärm gehört zum Gewerbelärm.

Minderungsmöglichkeiten
Für Verkehrsflughäfen und militärische Flugplätze müssen nach dem Gesetz zum Schutz vor Fluglärm Lärmschutzzonen festgelegt werden. Die Berechnung erfolgt auf der Basis von Prognosedaten, die die Flugverkehrssituation in ca. 10 Jahren beschreiben. Das Fluglärmgesetz selbst enthält jedoch keine Immissionsgrenzwerte im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Für die Lärmschutzzonen sind lediglich Nutzungsbeschränkungen vorgesehen. In der Schutzzone 1 sind Aufwendungserstattungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bei vorhandenen Gebäuden vorgesehen. In der Schutzzone 2 gibt es Auflagen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bei der Errichtung von Wohnungen. In beiden Schutzzonen ist die Errichtung schutzbedürftiger Einrichtungen (Krankenhäuser, Schulen etc.) verboten. In Schutzzone 1 dürfen normalerweise Wohnungen nicht errichtet werden.

Das Fluglärmgesetz verpflichtet die Flughafenbetreiber des Weiteren, Fluglärmüberwachungsanlagen einzurichten.

An Landeplätzen sind nach der Landeplatz-Lärmschutzverordnung ab 15.000 Flugbewegungen jährlich für bestimmte Luftfahrzeuge zeitliche Einschränkungen für Starts und Landungen vorgegeben.

Insgesamt betrachtet gibt es verschiedene Ansätze, die eine Lärmbelastung in unmittelbarer Flughafennähe zu minimieren versuchen. Hier sind beispielsweise zu nennen:

  • lärmabhängige Landeentgelte
  • Nachtflugverbote bzw. -beschränkungen für bestimmte Flugzeugtypen
  • Berechnungen sogenannter »Minimum Noise Routings«, also derjenigen Abflugrouten, die die geringsten Betroffenheiten innerhalb der Bevölkerung nach sich ziehen
  • technische Verbesserung der Maschinen (»lärmarme« Maschinen)
  • Bündelung der Flüge um Soll-Linien (= Vermeidung von Streuung)
  • lärmreduzierte Start- und Landeverfahren

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen zum Thema Fluglärm finden Sie in der ausführlichen Internetpräsentation zum Flughafen Düsseldorf (s. unten)

Ansprechpartner

  • Fluglärm Düsseldorf und Essen / Mülheim: Luftaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf, Telefon 02 11 / 4 75 - 0
  • Flughafen Düsseldorf GmbH, Telefon 02 11 / 421 - 0
  • Flughafen Essen / Mülheim GmbH, Telefon 02 08 / 99 23 30
  • Lärmbelästigung durch den Flughafen Düsseldorf, allgemeine Fragen zum Fluglärmschutz: Amt für Umweltschutz, Telefon 02 08 / 4 55 70 00

Flugzeug Hamburg mit Genehmigung der BUG
Abbildung mit freundlicher Genehmigung der BUG Hamburg

Stand: Mai 2006

Kontakt


Stand: 12.06.2006

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