Lärm am Arbeitsplatz

Lärm am Arbeitsplatz

Was versteht man unter "Lärm am Arbeitsplatz"?
Lärmbelastete Berufe sind besonders in der metall-, holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie zu finden, ebenso im Druck- und Baugewerbe. So sind etwa in der Holzbe- und Verarbeitung knapp 60 % der Beschäftigten dauerhaft Beurteilungspegeln von 90-100 Dezibel - dB (A) ausgesetzt. In der Eisen- und Stahlindustrie werden ungefähr ein Siebtel der Arbeiter mit mehr als 100 dB (A) beschallt.

Lärmschwerhörigkeit ist eine ernstzunehmende und auch anerkannte Krankheit, welche seit Jahren mit an der Spitze der Berufskrankheiten steht.

Aber auch im Büro kann eine hohe Lärmkulisse zu Stress, Nervosität und Konzentrationsstörungen führen.

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Maßnahmen zur Vermeidung von Lärm am Arbeitsplatz
Um Lärm am Arbeitsplatz zu verhindern oder wenigstens zu mindern, ist der Einsatz leiser Maschinen, lärmdämmender Materialien sowie einer Reihe organisatorischer Regelungen nötig.

Tragen Sie unbedingt Ihren Gehörschutz, wenn dies vorgesehen ist! Schon ein kurzes Abnehmen "zwischendurch" kann auf Dauer zu Gehörschädigungen führen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, lärmarme Geräte und Maschinen anzuschaffen. Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsräume müssen entsprechend dem Stand der Technik hinsichtlich der Lärmminderung gestaltet sein. Dies gilt auch dann, wenn am Arbeitsplatz bestimmte Beurteilungspegel nicht überschritten werden.

Auch Bürogeräte produzieren unter Umständen Lärm. Dies kann die Konzentrationsfähigkeit und das Leistungsvermögen beeinträchtigen - übrigens ebenso wie laute Gespräche von Kollegen!

In der Bildschirmarbeitsverordnung heißt es daher, dass Umgebungslärm weder die Kommunikation noch die Konzentration bei der Arbeit beeinträchtigen darf.

Quellen von Lärm können auch Drucker, Festplattenlaufwerke, Diskettenlaufwerke und Lüfter sein, daher ist die zulässige Schallabgabe von Bürogeräten in DIN-Normen festgelegt.

Bei der Auswahl der Geräte sollten lärmarme Produkte bevorzugt werden oder lautere Geräte sollten in separaten Räumen stehen. Hersteller sind verpflichtet, von anerkannten Prüfstellen Protokolle und Bescheinigungen über Geräuschemissionswerte bei Betrieb und Stand-By vorzulegen. Schallisolierende Unterlagen oder Schallschutzhauben können lärmmindernd eingesetzt werden. Für die Raumausstattung sind lärmdämmende Materialien für Böden, Decken und Wände vorzuziehen.

Der Lärm in Arbeitsräumen lässt sich auch durch organisatorische Maßnahmen verringern, beispielsweise durch Auflösung von Großraumbüros und die Schaffung kleinerer Büroräume.

Rechtliche Grundlagen

Ansprechpartner

  • Arbeitgeber
  • Staatliches Amt für Arbeitsschutz: Telefon 0201/2767-0
  • Gesundheitsamt, umweltmedizinische Beratungsstelle: Telefon 0208/4555320

 

Kontakt


Stand: 02.08.2013

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