Baustein Schienenlärm
Was ist Schienenverkehrslärm?
Zu Schienenverkehrslärm gehört derjenige Lärm, der von öffentlichen Schienenwegen ausgeht. Lärm auf Betriebs- und Werksgeländen hingegen ist als Gewerbelärm zu werten.
Die hauptsächliche Geräuschquelle im Schienenverkehr ist das Rollgeräusch der Schienenfahrzeuge. Hinzu kommen die Geräusche der Antriebs- und Hilfsaggregate (Motor, Getriebe, Lüfter etc.).
Im Bereich der Straßen-, Stadt- und U-Bahnen treten die häufigsten Belästigungen durch Bremsgeräusche und Schienengeräusche in Kurven auf (sog. »Kurvenquietschen« oder »Kurvenkreischen«).
Die Belastung durch Schienenverkehrslärm wird meist als weniger lästig empfunden als bei Straßenverkehrslärm. Das liegt sicherlich daran, das die Zeitstruktur des auftretenden Lärmereignisses beim Schienenverkehr eine etwas andere ist. Schienenverkehrsgeräusche treten meist als kurzfristige, relativ laute Geräusche auf, wogegen der Straßenverkehr meist ein Dauergeräusch darstellt.
Minderungsmöglichkeiten
Minderungsmöglichkeiten ergeben sich im Bereich des Schienenlärms vor allem durch die regelmäßige Wartung der Schienenwege (Schleifen der Schienenunebenheiten). Vielversprechend ist bei Güterzügen der Ersatz der Graugussbremsbacken durch Kunststoff. Als letzte Maßnahme bleibt immer noch der Lärmschutz direkt am zu schützenden Objekt (Schallschutzwände).
Rechtliche Grundlagen
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- 16. Verordnung zur Durchführung des BImSchG - Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
- Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV)
Ansprechpartner
- allgemeine Fragen zu Schienenverkehrslärm, insbesondere Genehmigungsverfahren: Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Essen:
Telefon 02 01 / 24 20 - 100 - Schienennetz und Bahnhöfe der DB: Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum: Telefon 0 30 / 2 97 - 0
- Stadt- und U-Bahnen: Mülheimer Verkehrsgesellschaft: Telefon 02 08 / 4 51 - 0
- private Schienenstrecken: jeweiliger Betreiber
Stand: Mai 2006
Kontakt
Stand: 25.06.2007













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