Straßenlärm

Straßenlärm

Was ist Straßenverkehrslärm?
Unter Straßenverkehrslärm versteht man den durch öffentliche Straßen und Parkplätze verursachten Lärm. Die Lärmbelastung im Straßenverkehr wird vor allem bestimmt durch:

  • die Anzahl der Fahrzeuge
  • das Emissionsverhalten der einzelnen Fahrzeuge
  • die Fahrleistung
  • das Verhalten der Fahrzeugführer

Geräusche von Fahrzeugen auf Betriebs- oder Werksgeländen sowie im Anlieferbereich von Verkaufseinrichtungen und den dazugehörenden Parkplätzen zählen nicht zum Straßenverkehrslärm. Dieser Lärm ist Bestandteil des Gewerbelärms. Ebenso wenig gehören Geräusche von Fahrzeugen auf Privatgelände zum Straßenverkehrslärm (siehe  Nachbarschaftslärm).

Essener Str.

Minderungsmöglichkeiten
Da der größte Teil der Bevölkerung ein Fahrzeug besitzt beziehungsweise benutzt, sollte bedacht werden, dass jedes Kraftfahrzeug, das nicht benutzt wird, weniger Lärm verursacht als ein noch so leises Fahrzeug. Es sollte daher immer überlegt werden, ob Wege nicht auch zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Peronennahverkehr zurückgelegt werden können.

Für Fahrzeughalter gibt es einige Dinge zu berücksichtigen, durch die Lärmemissionen des Fahrzeugs gemindert werden können. Diese Maßnahmen können unterteilt werden in technische Maßnahmen am Fahrzeug und in eine lärmminimierte Betriebsweise beziehungsweise ein lärmarmes Verhalten.

Zu den technischen Maßnahmen zählen zum Beispiel:

  • gute Schalldämpfer
  • lärmarme Reifen (möglichst keine Breitreifen)
  • beim Kauf des Fahrzeugs auf die Schallwerte achten (Durch einheitliche EU-Richtlinien sind zwar die zugelassenen Schallwerte festgelegt, es können dennoch Abweichungen bis zu 10 Dezibel - dB (A) auftreten)

Zu einer lärmminimierten Betriebsweise gehören:

  • eine angemessene Fahrweise (Vermeidung von rasanten Beschleunigungs- und Bremsmanövern sowie Kavalierstarts)
  • frühzeitiges Hochschalten
  • geringe Geschwindigkeit (im Stadtverkehr sind Tempo 30-Zonen deutlich leiser)
  • kein lautes Türenschlagen
  • langes Motorwarmlaufen vermeiden
  • keine unnötigen Hupsignale
  • Vermeidung von überhöhter Musiklautstärke

Auch auf dem Ausbreitungsweg des Schalls können noch Minderungen durch beispielsweise Lärmschutzwände erzielt werden. Diese haben den Vorteil, dass sie, im Gegensatz zu Schallschutzfenstern, auch den Außenbereich eines Gebäudes (Garten, Terrasse) schützen. Für Schallschutzfenster legt die 24. BImSchV sogenannte Schalldämmmaße fest, die dann auch zu einer entsprechenden Entlastung des Innenraums führen.

Ebenfalls wichtig bei der Reduzierung von Straßenlärm ist die Einbeziehung des Lärmschutzes in die Verkehrsentwicklungsplanung. Bei genauer Betrachtung ergeben sich hier oftmals noch Potenziale zur Verkehrsverlagerung, um den Straßenverkehr so in weniger empfindliche Bereiche umzuleiten und bewohnte Bereiche etwas zu entlasten.

Wünschenswert ist des weiteren die stärkere Förderung des nicht-motorisierten Individualverkehrs (öfter einmal zu Fuß gehen, das Fahrrad nutzen) sowie des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Hier kann durch Öffentlichkeitsarbeit und die Schaffung entsprechender Angebote gegebenenfalls viel zur Entlastung des Straßennetzes beigetragen werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV)
  • Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV)
  • Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstrassen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97)

Ansprechpartner

  • Baulastträger der Straße (Bund, Land oder Gemeinde, am besten zu erfragen beim Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, siehe unten)
  • Linienbusse, Straßenbahn: Mülheimer Verkehrsgesellschaft: Telefon 0208/451 - 0
  • Lieferfahrzeuge, Gewerbefahrzeuge, Taxen: jeweiliger Betreiber
  • Einhaltung der Verkehrsvorschriften, Fahr-/Parkverhalten: Polizei
  • Lärm durch Müllabfuhr, Reinigungsfahrzeuge und mehr: Mülheimer Entsorgungsgesellschaft, Telefon 0208/996600
  • Straßenschäden, Verkehrsplanung: Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, Telefon 0208/4556600
  • Lärmminderungsplanung, allgemeine Fragen zum Lärmschutz: Amt für Umweltschutz, Telefon 0208/4557000

 

Kontakt


Stand: 02.08.2013

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