Baustellen auf öffentlichen Straßen
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass mit Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, erst dann begonnen werden darf, wenn zuvor die erforderliche Verkehrsregelung festgelegt worden ist.
Das Ordnungsamt prüft die Auswirkung auf den Verkehr und schreibt den ausführenden Unternehmern vor, welche Verkehrszeichen- und einrichtungen für die Abwicklung der Baustelle zu verwenden sind und genehmigt die Inanspruchnahme öffentlicher Straßenflächen für die Zwecke der Baustellen.
Unterlagen
Der Unternehmer muss die geplante Verkehrsregelung in der Regel unter Vorlage von Verkehrszeichenplänen beantragen.
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Flächen ist der "Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis" verfügbar (siehe Kontext). Den Antrag können Sie auf Ihrem Computer laden, ausdrucken und nach dem Ausfüllen dem Ordnungsamt zuschicken Faxnummer: 0208 / 455-3293.
Für Arbeiten im Auftrag von Versorgungsträgern (Gas, Wasser, Entwässerung, Strom und Telekommunikation) gilt ein besonderes Verfahren. Lesen Sie dazu bitte unbedingt den Beitrag
Leitungsverlegung im Straßenraum / Straßenaufbrüche
Sie können sich natürlich auch mit Ihren Ansprechpartnern in Verbindung setzen, um weitere Informationen hierzu zu erhalten.
Gebühren
Die Gebühren betragen in der Regel je nach Umfang der Arbeiten und des Verwaltungsaufwandes zwischen 28,- und 211,- Euro.
Hinzu kommen gegebenenfalls Sondernutzungsgebühren, die nach der Dauer der Inanspruchnahme und der Größe der in Anspruch genommenen Verkehrsflächen berechnet werden. Auskünfte über die Höhe der Gebühren können Sie bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des Ordnungsamtes erhalten.
Kontakt
Kontext
Stand: 11.01.2012















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