Bebauungsplan Q 16/I - Mellinghofer Straße / Langekamp (Änderungsvefahren)
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2011 den Satzungsbeschluss für das Änderungsverfahren "Mellinghofer Straße/Langekamp - Q 16/I" gefasst.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15. August 2011 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.
Ziele der Planung:
- Anlagen für sportliche Zwecke innerhalb der Gewerbegebiete allgemein zulässig
- Vergnügungsstätten innerhalb der Gewerbegebiete unzulässig
- Aktualisierung der Abstandsliste von Stand 2007 auf Stand 2010
Pläne:
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Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:
- Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung -
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
oder
amt61@muelheim-ruhr.de
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Planungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung.
Hinweise
Kontakt
Kontext
- Begründung zum Änderungsverfahren Mellinghofer Straße / Langekamp Q 16/I (Dateigröße: 71 KB/-typ: pdf)
- Textliche Festsetzungen zum Änderungsverfahren Mellinghofer Straße / Langekamp Q 16/I (Dateigröße: 1601 KB/-typ: pdf)
Stand: 19.04.2012













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