Bebauungsplan F 10 - Bromersfeld / Sunderweg
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 11. September 2007 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Bromersfeld / Sunderweg - F 10" gefasst.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 30. September 2007 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.
Ziele der Planung:
- Erhaltung des Erscheinungsbildes der Siedlung und damit Unterstreichung der städtebaulichen Bedeutung
- Ordnender Eingriff in die Siedlungsstruktur im Rahmen der Privatisierung
- Erhaltung und Verbesserung des Wohnwertes im Sinne des charakteristischen Siedlungsbildes durch detaillierte gestalterische Festsetzungen und verträgliche Anbaumöglichkeiten
Pläne:
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Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:
- Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung -
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
oder
amt61@muelheim-ruhr.de
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Planungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung.
Hinweise
Kontakt
Kontext
- Begründung zum Bebauungsplan Bromersfeld / Sunderweg - F 10 (Dateigröße: 223 KB/-typ: pdf)
- Textliche Festsetzungen (Anlage) zum Bebauungsplan Bromersfeld / Sunderweg - F 10 (Dateigröße: 230 KB/-typ: pdf)
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Bromersfeld / Sunderweg - F 10 (Dateigröße: 112 KB/-typ: pdf)
Stand: 15.05.2012













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