Bebauungsplan F 11 - Max-Halbach-Straße / Kleiststraße

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 20. September 2008 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Max-Halbach-Straße/Kleiststraße - F 11" gefasst.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15. Oktober 2008 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.

Der Bebauungsplan wurde durch das Änderungsverfahren F 11/I in Teilbereichen geändert.

 

Ziele der Planung:

  • Sicherung und Erhaltung des historischen Siedlungsgrundrisses
  • Schaffung von moderaten Anbaumöglichkeiten zur Erweiterung des Wohnraums
  • Gestalterische Festsetzungen zur Sicherung des äußeren Erscheinungsbildes der Siedlung

 

Pläne:

 

Luftbild zum Bebauungsplan Max-Halbach-Straße / Kleiststraße - F 11

Rechtsplan zum Bebauungsplan Max-Halbach-Straße / Kleiststraße - F 11

 

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:

- Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung -
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
oder
amt61@muelheim-ruhr.de

 

Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Planungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.

Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung.

 

Hinweise

 

 

 

Kontakt

Kontext


Stand: 15.05.2012

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