Bebauungsplan F 11/I - Max-Halbach-Straße / Kleiststraße (Änderungsverfahren)

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2011 den Satzungsbeschluss für das Änderungsverfahren "Max-Halbach-Straße/Kleiststraße - F 11/I" gefasst.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 31. März 2011 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes "Max-Halbach-Straße / Kleiststraße - F 11", die nicht von diesem Änderungsverfahren betroffen sind, haben auch weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Ziele der Planung:

  • Zulassung von Stellplätzen, Carports und Garagen in Teibereichen des Änderungsgebietes
  • Korrektur der Waldkante im hinteren Bereich der Wohnbebauung Neulens Höhe 3a-i

 

Pläne:

 

Luftbild zum Änderungsverfahren Max-Halbach-Straße / Kleiststraße - F 11/I

Rechtsplan zum Änderungsverfahren Max-Halbach-Straße / Kleiststraße - F11/I

 

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:

- Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung -
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
oder
amt61@muelheim-ruhr.de

 

Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Planungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.

Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung.

 

Hinweise

 

Kontakt

Kontext


Stand: 15.05.2012

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