Bebauungsplan I 5a/I - Im Schrofenfeld (Änderungsverfahren)
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2011 den Satzungsbeschluss für das Änderungsverfahren "Im Schrofenfeld - I 5a/I" gefasst.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15. Juli 2011 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.
Ziele der Planung:
- Nur textliche Änderungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes zum Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten.
- Das Bauleitplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt; dementsprechend wird auch von einer förmlichen Umweltprüfung abgesehen.
Pläne:
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Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:
- Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung -
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
oder
amt61@muelheim-ruhr.de
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Planungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung.
Hinweise
Kontakt
Kontext
- Begründung zum Änderungsverfahren Im Schrofenfeld - I 5a/I (Dateigröße: 243 KB/-typ: pdf)
- Textliche Festsetzungen zum Änderungsverfahren Im Schrofenfeld - I 5a/I (Dateigröße: 35 KB/-typ: pdf)
Stand: 15.05.2012













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