Bebauungsplan Inn 31 - Ruhrpromenade
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 1.3.2007 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Ruhrpromenade - Inn 31" gefasst.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 31.7.2007 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.
Ziele der Planung:
- Attraktivitätssteigerung der Innenstadt duch Ausnutzung der exponierten Lage am Wasser
- Entwicklung des "Gesichts der Innenstadt" zur Ruhr durch Realisierung eines neuen Stadtquartieres mit den Funktionen:
- klar erkennbare Außenwahrnehmung der Innenstadt (urbane Kante)
- Überwindung von Barrieren (u.a. Ruhrstraße mit baulichen Querriegeln)
- urbaner Wohnstandort mit Freizeit- und Aufenthaltsqualität mit überregionaler Ausstrahlung
Pläne:
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:
- Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung -
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
oder
amt61@muelheim-ruhr.de
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Planungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung.
Hinweise
Kontakt
Kontext
- Begründung zum Bebauungsplan Ruhrpromenade - Inn 31 (Dateigröße: 324 KB/-typ: pdf)
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Ruhrpromenade - Inn 31 (Dateigröße: 111 KB/-typ: pdf)
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Ruhrpromenade - Inn 31 (Dateigröße: 2104 KB/-typ: pdf)
Stand: 26.05.2011













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