Bebauungsplan M 21 - Blötter Weg / Hundsbuschstraße

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 8.7.2010 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Blötter Weg / Hundsbuschstraße - M 21" gefasst.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 30.7.2010 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.

 

Ziele der Planung:

  • Das derzeit als Sportplatz genutzte Gelände soll einer Nutzung als Wohnbaufläche zugeführt werden.
  • Geplant sind Doppel- und Einzelhäuser, Hausgruppen sowie ein maximal 3-geschhossiges Wohngebäude und die zugehörigen Stellplätze, insgesamt etwa 56 Wohneinheiten.
  • Festsetzung als allgemeines Wohngebiet mit GRZ 0,4 bzw. 0,3
  • Schaffung von Erschließungsanlagen, u. a. einer Fußwegeverbindung zwischen Haydnweg und Blötter Weg sowie eines Spielplatzes

 

Pläne:

 

Luftbild zum Bebauungsplan Blötter Weg / Hundsbuschstraße - M 21 Rechtsplan zum Bebauungsplan Blötter Weg / Hundsbuschstraße - M 21

 

 

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:

- Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung -
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
oder
amt61@muelheim-ruhr.de

 

Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Planungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.

Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung.

 

Hinweise

 

Kontakt

Kontext


Stand: 24.05.2011

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