Befahren gesperrter Straßen und Wege, Ausnahmegenehmigung
Einzelne Straßen und Wege sind im öffentlichen Interesse (zum Beispiel in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten) für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
In begründeten Einzelfällen kann das Ordnungsamt die Benutzung dieser Wege genehmigen.
Unterlagen
Ein Antrag muss schriftlich gestellt werden. Er muss das amtlichen Kennzeichen des eingesetzten Fahrzeuges sowie einige Erläuterungen zur Begründung des Antrages enthalten. Ein Formular können Sie im Kontext herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt entweder als Fax (0208 / 455-3293) oder auf dem Postweg dem Ordnungsamt, Straßenverkehrsrechtliche Abteilung, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr zusenden.
Gebühren
Die Gebühren betragen je nach Geltungsdauer der Genehmigung und pro Fahrzeug von 26,- bis 154,- Euro.
Kontakt
Kontext
Stand: 21.12.2012
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