Beglaubigung von Kopien

Kopien können im Bürgeramt amtlich beglaubigt werden, wenn das Original-Schriftstück von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (wie zum Beispiel Schulzeugnisse).

Bestimmte Beglaubigungen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen ausschließlich anderen Behörden vorbehalten sind, können im Bürgeramt leider nicht beglaubigt werden. Das sind zum Beispiel Grundbuchangelegenheiten und Gerichtsurteile.
Dazu sind die Beglaubigungen bei diesen jeweiligen Behörden selbst zu beantragen.

 

Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Pass
  • das Original-Schriftstück
  • Kopie/-n (kann auch im Bürgeramt durchgeführt werden)

 

Gebühren

Gebühren

  • 3,- Euro pro Seite des Originals

(Beglaubigungen für Rentenversicherungsträger sind in der Regel gebührenfrei und beim Versicherungsamt vorzunehmen)

gegebenenfalls zuzüglich

  • 0,50 Euro je Fotokopie im Bürgeramt

 

Kontakt

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Stand: 08.03.2012

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