Beglaubigung von Unterschriften
Unterschriften können im Bürgeramt amtlich beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Im Unterschied dazu können beispielsweise sogenannte "öffentliche Beglaubigungen" oder Erklärungen im Rentenverfahren im Bürgeramt leider nicht beglaubigt werden.
Die Unterschrift sollte erst in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen werden. Andernfalls muss die Unterschrift genau mit der eines vorgelegten Personalausweises oder Passes übereinstimmen.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Pass
- das Schriftstück, das beglaubigt werden soll
Gebühren
- 3,- Euro je Beglaubigung
gegebenenfalls zuzüglich
- 0,50 Euro je Fotokopie im Bürgeramt
Kontakt
Stand: 08.03.2012














[schließen]
Bookmarken bei