Begleitetes Fahren ab 17
Das Risiko junger Fahranfänger: Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher. An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24-jährige als Fahrzeugführer beteiligt.
Die Einführung des "Begleiteten Fahrens ab 17" soll einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des "mäßigenden Einflusses" durch die Begleitperson.
Um die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit bekommen, mehr Erfahrungen zu sammeln. Die Jugendlichen können sich in jeder Fahrschule anmelden und ihre Ausbildung beginnen, frühestens mit 16,5 Jahren.
MEHR PRAXIS - MEHR ERFAHRUNG - WENIGER UNFÄLLE
Der Führerschein ab 17 - Die Teilnahme ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
- Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg vorweisen.
- Mit der Prüfungsbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden.
Nähere Informationen können Sie auch dem Infoblatt des Verkehrsministeriums NRW entnehmen, das unten im "Kontext" zum Download bereit steht.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung ist (erhältlich beim Optiker oder Augenarzt)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- ein aktuelles Passbild, biometrietaugliches Frontfoto (weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei unterhalb des Beitrages).
- Führerschein der Begleitperson/en - Kopie (Vor- und Rückseite!) reicht aus.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder im Bürgeramt oder siehe Downloadmöglichkeit unten)
- Erklärung des Antragstellers und des/der gesetzlichen Vertreter (siehe Downloadmöglichkeit unten)
- Erklärung der Begleitperson (siehe Downloadmöglichkeit unten)
Gebühren
- 51,10 Euro inkl. Gebühren für den (späteren) Kartenführerschein.
- zzgl. 13,30 Euro je Begleitperson.
Hier finden Sie die Homepage der Bundesdruckerei.
Kontakt
Kontext
- Begl.Fahren mit 17 Erkl.Antragst. (Dateigröße: 5 KB/-typ: pdf)
- BeglFahren mit 17 Erkl.Begleitpers (Dateigröße: 11 KB/-typ: pdf)
- Begleitetes Fahren FAQ (Dateigröße: 127 KB/-typ: pdf)
Stand: 11.10.2011














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