Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
Sie möchten Ihre Lebenspartnerschaft begründen?
Zuständig für die Anmeldung ist die Standesbeamtin/der Standesbeamte, in deren oder dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Partnerinnen/Partner melden die beabsichtigte Eingehung ihrer Lebenspartnerschaft persönlich beim Standesamt an.
Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den anderen bevollmächtigen, die Anmeldung der Lebenspartnerschaft allein vorzunehmen. Einen Vordruck der Vollmacht zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft hält das Standesamt für Sie bereit.
Vorzulegende Unterlagen:
... wenn Sie noch nicht verheiratet waren:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- eine begl. Abschrift des Geburtenregisters.
... wenn Sie schon einmal verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben:
- zusätzlich eine begl. Abschr. des Eheregisters bzw. Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk.
Sollte einer der Partner eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, ist ein persönliches Beratungsgespräch beim Standesamt ratsam.
Kontakt
Stand: 07.06.2011













[schließen]
Bookmarken bei