Beim Hundekauf gleich an die Steuer denken!

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass alle Halterinnen und Halter von Hunden verpflichtet sind, ihre Tiere beim Zentralen Finanzmanagement, Abteilung Gemeindesteuern, bei der Stadtverwaltung im Rathaus anzumelden. Wer seinen Hund nicht anmeldet, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Stadtverwaltung achten wieder verstärkt auf nicht angemeldete Hunde.

Anmeldeformulare findet man im Internet auf der Seite www.muelheim-ruhr.de unter Online - Formulare. Das Formular kann aber auch zugeschickt werden: hierzu einfach Telefonnummer 455 2030 anrufen.

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Stand: 08.12.2006

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