Betreuung für Erwachsene
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.
Es kann Vermögens-, Renten- oder Wohnungsprobleme, aber auch Fragen der Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthalts betreffen. Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob für den betroffenen Menschen nicht andere Hilfsmöglichkeiten bestehen.
Wird für einen Menschen eine Betreuerin / ein Betreuer bestellt, so legt das Gericht fest, in welchem Umfang die Betreuerin / der Betreuer handeln soll. Hierbei geht es um den Einklang von notwendigem Schutz und erforderlicher Fürsorge für die / den Betroffenen und dem größtmöglichen Maß an Selbstbestimmung.
Wichtig!
Wenn es nur darum geht, dass jemand rein tatsächliche Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann (etwa seinen Haushalt nicht mehr führen, die Wohnung nicht mehr verlassen usw.), so rechtfertigt dies in der Regel nicht die Bestellung eines Betreuers. Hier wird es normalerweise auf ganz praktische Hilfen ankommen (z.B. Sauberhalten der Wohnung, Versorgung mit Essen), für die man keinen gesetzlichen Vertreter braucht.
Die Betreuungsstelle für Erwachsene unterstützt das Amtsgericht bei der Klärung von Sachverhalten z. B. bei der Frage, ob und inwieweit eine Betreuung für einen Menschen erforderlich ist. Ebenso unterstützt die Betreuungsstelle das Gericht bei der Auswahl geeigneter Betreuerinnen und Betreuer.
Betreuerinnen und Betreuer können sich bei Schwierigkeiten und Problemen, die sich aus der Tätigkeit ergeben, bei der Betreuungsstelle für Erwachsene informieren und erhalten Unterstützung in der Ausübung ihres Amtes. Auch Betreute können sich an die Betreuungsstelle wenden, wenn sie Rat und Hilfe benötigen.
Wenn Sie Interesse an Menschen haben, über freie Zeit verfügen und sich gern um andere hilfsbedürftige Menschen kümmern möchten, können Sie sich mit der Betreuungsstelle in Verbindung setzen. Sie werden ausführlich über das Aufgabengebiet einer Betreuerin / eines Betreuers informiert.
Wenn Sie für Ihre Betreuungsbedürftigkeit Vorsorge treffen wollen, so erhalten Sie in der Betreuungsstelle für Erwachsene nähere Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Entsprechende Informationen zu Betreuungs- und Patientenverfügungen finden Sie auch bei Anwahl der nachfolgenden Links:Standard Patientenverfügung des V.I.S.I.T.E.-HospitzdienstVorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs-, Patientenverfügung (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)Patientenverfügung Bund
Betreuungsrecht Bund
Bitte beachten Sie, dass Sie die Ansprechpartnerinnen und den Ansprechpartner in der Betreungsstelle für Erwachsene bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Dagmar Morgenschweis, Marion Kubiak und Frank Hoeke, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung antreffen können.
Kontakt
Stand: 21.06.2010








