Rechtliche Betreuung für Erwachsene (Betreuungsbehörde)

Rechtliche Betreuung für Erwachsene (Betreuungsbehörde)

Vom Betreuungsrecht (BGB) betroffen sind erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.

Zwei Frauen sitzen nebeneinander, eine hält die Hand der anderen, unterstützt und tröstet sie. Beratungsangebote, Betreuungsangebote, Unterstützung, Hilfestellung - Canva

Es kann Vermögens-, Renten- oder Wohnungsprobleme, aber auch Fragen der Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthalts betreffen. Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob für die betroffene Person nicht andere Hilfsmöglichkeiten bestehen. So kann eine bestehende Vorsorgevollmacht das Einschalten des Amtsgerichts überflüssig machen.

Wird für einen Menschen eine rechtliche Betreuung notwendig, so legt das Gericht fest, in welchem Umfang ein*e Betreuer*in handeln soll. Hierbei geht es um den Einklang von notwendigem Schutz und erforderlicher Fürsorge für die Betroffenen und ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung.

Wichtig!

Wenn es nur darum geht, dass jemand rein tatsächliche Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann (etwa den eigenen Haushalt nicht mehr führen, die Wohnung nicht mehr verlassen und ähnliches), so rechtfertigt dies in der Regel nicht die Bestellung einer Betreuungsperson. Hier wird es normalerweise auf ganz praktische Hilfen ankommen (zum Beispiel pflegerische Versorgung, Sauberhalten der Wohnung, Versorgung mit Essen), für die keine gesetzliche Vertretung benötigt wird.

Die Kommunale Betreuungsbehörde arbeitet auf der Grundlage des Betreuungsbehördengesetzes NRW (BtBG-NRW) und unterstützt das Amtsgericht bei der Sachverhaltsklärung, so zum Beispiel bei der Frage, ob und inwieweit eine Betreuung erforderlich ist. Ebenso unterstützt die Kommunale Betreuungsbehörde das Gericht bei der Auswahl geeigneter Betreuungspersonen.

Betreuer*innen können sich bei Schwierigkeiten und Problemen, die sich aus der Tätigkeit ergeben, bei der Kommunalen Betreuungsbehörde für Erwachsene informieren und erhalten Unterstützung in der Ausübung ihres Amtes. Auch wer unter rechtlicher Betreuung steht, kann sich bei Fragen oder Hilfebedarf an die Kommunale Betreuungsbehörde wenden.

Wenn Sie Interesse am Umgang mit Menschen haben, über freie Zeit verfügen und sich gerne um andere hilfebedürftige Menschen kümmern möchten, können Sie sich mit der Kommunalen Betreuungsbehörde in Verbindung setzen. Sie werden ausführlich über das Aufgabenspektrum der rechtlichen Betreuung informiert.

Wenn Sie für Ihre Betreuungsbedürftigkeit Vorsorge treffen wollen, so erhalten Sie in der Kommunalen Betreuungsbehörde für Erwachsene nähere Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patient*innenverfügungen und Beglaubigungen.
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin!

Sie können sich hier eine Informationsbroschüre und ein Formular für Vorsorgevollmachten herunterladen. Diese Broschüre wurde von der Mülheimer Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (Betreuungsverein esCor ASB, Evangelischer Betreuungsverein) in enger Zusammenarbeit mit dem Mülheimer Amtsgericht entwickelt.

Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Beratungsteam der Kommunalen Betreuungsbehörde für Erwachsene bei der Stadtverwaltung nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung antreffen können.
 

Ort der Betreuungsbehörde:

Sozialamt Mülheim an der Ruhr
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Kontakt


Weitere Infos

Stand: 09.01.2024

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