Bezirkregierung fordert Stadt auf zu Ostern tätig zu werden
Die Bezirksregierung hat die Ordnungsbehörden angewiesen darauf zu achten, dass die Vorschriften zum Sonn- und Feiertagsgesetz von Veranstaltern eingehalten werden.
Nötigenfalls habe das Ordnungsamt einzugreifen, heißt es.
Am Gründonnerstag (Tag vor Karfreitag, 8.4.) ist demnach ab 18.00 Uhr öffentlicher Tanz verboten. Am Karfreitag (9.4.) sind alle im Feiertagsgesetz genannten Veranstaltungen, u.a. musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen
jeder Art, in Gaststätten, somit auch Diskotheken und in Nebenräumen mit Schankbetrieb bis zum nächsten Tag 6.00 Uhr verboten.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Kontrollen durchgeführt werden müssen. Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz können u.a. durch Verhängung von Bußgeldern geahndet werden. Außerdem ist mit unmittelbaren Maßnahmen vor Ort zu rechnen.
Das Ordnungsamt hat bereits Unternehmen, die Veranstaltungen planen angeschrieben und auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen. Für Rückfragen steht Herr Fischer, Tel. 455 3215, zur Verfügung.
Kontakt
Stand: 02.04.2004













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