Bezirksregierung stimmt gemeinsames Vorgehen mit den Kreisordnungsbehörden im Hinblick auf die Geflügelpest ab

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Kreisordnungs-behörden im Regierungsbezirk über neue Entwicklungen im Hinblick auf die Geflügelpest informiert und neue Maßnahmen mit ihnen ab gestimmt, nachdem das Geflügelpestvirus H5N1 inzwischen auch bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg festgestellt und bei einer Katze auf der Insel Rügen nachgewiesen wurde. Die Zusammenarbeit der Veterinärämter mit den Mitarbeitern der Ordnungsämter, der Polizei und des Katastrophenschutzes ist bei allen Kreisen und kreisfreien Städten und bei der Bezirksregierung sichergestellt. Tot aufgefundene Wildvögel werden den Behörden von der Bevölkerung in großer Zahl angezeigt. Bisher handelte es sich immer um einzelne tote Tiere, eine Häufung verendeter Wildvögel an einer Stelle wurde nicht beobachtet. Soweit es sich um Wassergeflügel (Schwäne, Gänse, Enten, Möwen) oder Greifvögel handelt und der Zustand des Tieres es erlaubt, wird eine Untersuchung im Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Krefeld eingeleitet. Diese Tierarten gelten als Indikatortiere für die Verbreitung von Influenzaviren in der freien Wildbahn. Andere verendete Vögel werden entsorgt. Sollte das Influenzavirus H5N1 nachgewiesen werden, wird der Fundort abgesperrt und am Fundort wird nach weiteren verendeten Vögeln gesucht. Zusätzlich wird durch Hinweisschilder im Umkreis von 3 km ein Sperrgebiet ausgewiesen, in dem Hausgeflügel kontrolliert wird und Handelsverbote für Geflügel, Geflügelfleisch und Geflügelerzeugnisse gelten. Der Sperrbezirk wird für die Dauer von 21 Tagen aufrecht erhalten. Im Umkreis von 10 km um den Fundort wird ein Beobachtungsgebiet ausgewiesen, aus dem für 15 Tage Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel nicht herausgebracht werden dürfen und weitere 15 Tage nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde verbracht werden dürfen. Das Aufstallungsgebot für Geflügel gilt bis Ende April, im ganzen Bezirk wurden nur 28 Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Tierhaltungen z.B. Zoologische Gärten, erteilt. Vögel, die mit dieser Ausnahmegenehmigung weiterhin im Freien gehalten werden dürfen, werden mindestens 1 mal im Monat tierärztlich untersucht und es werden Blutproben entnommen, um Antikörper gegen das Influenza A Virus der Subtypen H5 und H7 feststellen zu können. Über die weitere Entwicklung des Seuchengeschehens können keine Aussagen gemacht werden, zu viele Vorhersagen von verschiedenen Stellen sind schon falsch gewesen. Persönliche Hygiene (Händewaschen) und unmittelbaren Kontakt zu verendetem Geflügel vermeiden sind die im Moment angemessenen Maßnahmen.

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Stand: 03.03.2006

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