Blauzungenkrankheit im Kreis Mettmann: Gesamtes Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr wurde zum Gefährdungsgebiet erklärt
Das Transportieren oder Treiben von Wiederkäuern (Rinder, Schafe und Ziegen) aus Betrieben des Gefährdungsgebietes ist grundsätzlich verboten; jedoch können Ausnahmen durch das Veterinäramt genehmigt werden.
Die Genehmigung gilt grundsätzlich als erteilt für den Transport von klinisch gesunden Tieren zur unmittelbaren Schlachtung sowie für den Transport von Mastkälbern innerhalb der 20-Km-Zone und aus dieser Zone hinaus in das Restriktionsgebiet (150-Km-Zone). Diese Transporte sind jedoch dem für die Schlachtstätte oder dem Empfängerbetrieb zuständigen Veterinäramt einen Werktag vorher anzuzeigen.
Das Transportieren von Wiederkäuern aus dem Gefährdungsgebiet in nicht betroffene Gebiete Deutschlands kann nur für Schlachttiere genehmigt werden. Zucht- und Nutzwiederkäuer aus Betrieben der Stadt Mülheim an der Ruhr dürfen zur Zeit nur innerhalb der 20-Km-Zone und der 150-Km-Zone und nur unter bestimmten Voraussetzungen transportiert werden.
Gemäß der Verordnung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit gilt im Gefährdungsgebiet folgendes:
- Alle Wiederkäuer, die im Gefährdungsgebiet gehalten werden, unterliegen der behördlichen Beobachtung durch das Veterinäramt.
- In allen Betrieben, die Wiederkäuer halten, sind regelmäßig durch amtliche Tierärzte Untersuchungen durchzuführen.
- In allen Betrieben sind Aufzeichnungen über den Bestand der Tiere zu führen und täglich die Bestandsveränderungen durch Verenden oder Geburt anzupassen.
- Die Tiere sind täglich von 18 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages aufzustallen. Wanderschafherden haben am Standort zu verbleiben. Das Aufstallungsgebot gilt nicht, wenn die empfänglichen Tiere sowie deren Ställe oder deren sonstige Standorte mit zugelassenen Insektiziden entsprechend den Empfehlungen des Herstellers behandelt sind.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte, durch Mücken übertragene anzeigepflichtige Tiererkrankung, die nur Wiederkäuer wie Schafe, Ziegen und Rinder befällt. Typisch und namensgebend für diese Krankheit ist die intensive Blaufärbung und Schwellung der Zunge bei den betroffenen Tieren.
Die Krankheit ist für den Menschen und andere Tierarten ungefährlich. Fleisch, Milch und Milchprodukte können weiter bedenkenlos verzehrt werden.
Für weitere Fragen steht das Veterinäramt unter der Rufnummer 455-3800 zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema "Blauzungenkrankheit" unter: www.munlv.nrw.de
Weitere Informationen für Tierhalter:
Kontakt
Kontext
- Blauzungenkrankheit - Antrag auf Genehmigung der Schlachtung (Dateigröße: 146 KB/-typ: pdf)
- Blauzungenkrankheit - Anwendung von Repellentien und Insektiziden (Dateigröße: 218 KB/-typ: pdf)
Stand: 26.09.2006













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