Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete ausländische Staatsangehörige
Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Präsidium des Deutschen Städtetages fasste Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld heute (16.11.2006) folgenden Beschluss zur Bleibe-rechts-/Altfallregelung für langjährig geduldete ausländische Staatsangehörige:

Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat heute in Berlin folgenden Beschluss zum Thema Bleiberechts-/Altfallregelung für langjährig geduldete ausländische Staatsangehörige gefasst:
1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages unterstützt grundsätzlich das Vorhaben der Koalition und der Innenministerkonferenz, sich auf eine einmalige Bleiberechts-/Altfallregelung für langjährig geduldete ausländische Staatsangehörige zu einigen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die angestrebte Regelung zu keiner finanziellen Mehrbelastung der Kommunen führt.
2. Das Präsidium des Deutschen Städtetages sieht einen Schlüssel zur Lösung der Problematik darin, langjährig geduldeten Ausländern unter bestimmten Bedingungen einen zunächst befristeten Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen und damit die sozialen Sicherungssysteme zu entlasten.
3. Im Rahmen einer Bleiberechtsregelung sollte auch das Kindeswohl – insbesondere für gut integrierte Minderjährige – besondere Beachtung finden.
4. Das Präsidium hält es für sachgerecht, die Befristung der Asylbewerberleistungen nach § 2 Abs. 1 Asylbewerberl-eistungsgesetz von 36 auf zumindest 48 Monate anzuheben.
5. Der Deutsche Städtetag wird in seinen Gremien die Konkretisierung und Umsetzung der getroffenen Regelungen weiter intensiv begleiten.
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Stand: 17.11.2006













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