zonale Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

 

Neu ist in diesem Jahr, die Aufstellung der zonalen Bodenrichtwerte, die bundesweit aus Erbschafts- und Schenkungssteuergründen notwendig wurde.

Dadurch ist die Anzahl der Bodenrichtwerte im Mülheimer Stadtgebiet von bisher 82 auf 969 gestiegen. Erstmals sind auch die Werte der Innenstadtlagekarte und der Sanierungsgebiete im Bodenrichtwertgefüge integriert.

 

Im Einzelnen wurden beschlossen:

477 Bodenrichtwerte für Eigenheimgrundstücke

381 Bodenrichtwerte für den Geschosswohnungsbau in Wohn-       und Mischgebieten

57  Bodenrichtwerte für Gewerbe- und Sondergebiete

46  Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen

8    Bodenrichtwerte für Grundstücke mit Bestandsschutz im Außenbereich

 

Die neuen Bodenrichtwertgebiete (Zonen) sind grundstücksscharf abgegrenzt und mit artspezifischen Fachinformationen zur Benutzung der Bodenrichtwerte im Bewertungsfall versehen.

Diese wichtigen Fachinformationen stehen im Kontext am Ende dieser Seite zum Download bereit.

 Aufgrund der Menge und der kleinräumigen Abgrenzung ist vom Gesetzgeber keine Bodenrichtwertkarte in Papierform mehr vorgesehen. Die Veröffentlichung und die Ausfertigung von Auszügen erfolgt in der Regel über das Internetportal www.borisplus.nrw.de

 

Die Bodenrichtwerte werden in der 1. Februarhälfte vom Gutachterausschuss beschlossen und stehen Anfang März in borisplus.nrw.de zur kostenlosen Einsicht bereit.  

 

 

 

    

 

Kontext


Stand: 29.03.2012

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