Bodenschutz und Altlasten

Mit dem 17.3.1998 ist das "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten" Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft getreten (zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004, BGBL I S. 3214). Hierdurch ist nun bundeseinheitlich der Schutz von Boden rechtlich geregelt.

Der Zweck des Bundesbodenschutzgesetzes und der dazugehörigen untergesetzlichen Regelwerke wie dem Landesbodenschutzgesetz NRW vom 9.5.2000, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2008 (GV.NRW. S. 460) besteht darin, den Boden vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, langfristig Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen und bereits eingetretene Bodenschäden zu beseitigen.

Das BBodSchG verknüpft somit den vorbeugenden Bodenschutz und den nachsorgenden Bodenschutz (Altlastensanierung). Die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß BBodSchG in NRW obliegt verschiedenen Fachbehörden.

So ist die Obere Bodenschutzbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf angesiedelt.

Die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde werden von der Kommune, hier: Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, mit folgenden Aufgabenbereichen wahrgenommen:

  • Altlasten/schädliche Bodenveränderungen
  • Bodenschutz
  • Digitales Informationssystem KOALA
  • Bürgerinformation

 

Hier können Sie folgende Informationen und Auskünfte bekommen:

 

Weiterführende Informationen:


siehe auch:

Vorsorgender Bodenschutz - Bodenschutz heute 

 

Kontakt


Weiterführende Links

Stand: 20.11.2009

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