Bodenschutz und Altlasten

Mit dem 17. März 1998 ist das "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten" Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft getreten (zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
9. Dezember 2004, BGBL I S. 3214). Hierdurch ist nun bundeseinheitlich der Schutz von Boden rechtlich geregelt.

Der Zweck des Bundesbodenschutzgesetzes und der dazugehörigen untergesetzlichen Regelwerke wie dem Landesbodenschutzgesetz NRW vom 9. Mai 2000, geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. September 2009 (GV.NRW. Seite 863 / 975) besteht darin, den Boden vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, langfristig Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen und bereits eingetretene Bodenschäden zu beseitigen.

Das BBodSchG verknüpft somit den vorbeugenden Bodenschutz und den nachsorgenden Bodenschutz (Altlastensanierung). Die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß BBodSchG in NRW obliegt verschiedenen Fachbehörden.

So ist die Obere Bodenschutzbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf angesiedelt.

Die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde werden von der Kommune, hier: Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, mit folgenden Aufgabenbereichen wahrgenommen:

  • Altlasten / schädliche Bodenveränderungen
  • Bodenschutz
  • Digitales Informationssystem KOALA
  • Bürgerinformation

Hier können Sie folgende Informationen und Auskünfte bekommen:

Weiterführende Informationen:

siehe auch:

Kontakt


Stand: 25.01.2012

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