Brunnen und Grundwasserhaltung
Wofür wird die Förderung von Grundwasser benötigt?
Im privaten oder gewerblichen Bereich kann eine Förderung von Grundwasser auf dem eigenen Grundstück vielfältigen Zwecken dienen, so zum Beispiel...
- der Gartenbewässerung oder Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen
- der Brauchwassergewinnung
- zur Trinkwasserversorgung außerhalb des öffentlichen Trinkwassernetzes (ländliche Gebiete)
- der Grundwasserabsenkung im Rahmen von Baumaßnahmen
- dem Betrieb einer Wärmepumpe (hierzu siehe Geothermie - Erdwärme)
Ist die Förderung von Grundwasser genehmigungspflichtig?
Wenn Sie beabsichtigen Grundwasser zu fördern, so benötigen Sie dafür grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Erlaubnisfrei jedoch trotzdem anzeigepflichtig sind Grundwasserentnahmen in kleinen Mengen für den Eigenbedarf (also nicht zur Weitergabe an Dritte oder zur gewerblichen Nutzung), beispielsweise für Ihren eigenen Haushalt, Ihren landwirtschaftlichen Hofbetrieb oder zur Gartenbewässerung.
Detailliertere Ausführungen zu den Grundwasserentnahmen finden Sie nachfolgend:
Liegt das Grundstück in einer Wasserschutzzone oder auf einer Altlastfläche, ist zu beachten:
- Innerhalb einer Wasserschutzzone ist für die Entnahme von Grundwasser unabhängig von der Erlaubnispflicht eine Genehmigung nach der jeweiligen Wasserschutzzonenverordnung notwendig.
- Auf Altlastflächen ist vor der Niederbringung von Brunnen und der Entnahme von Grundwasser eine Stellungnahme durch die Untere Bodenschutzbehörde einzuholen.
Gebühren
Die erlaubnispflichtige Grundwasserentnahme bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Erteilung dieser Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Kontakt
Stand: 11.01.2012













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