Container, Baugerüste, Baumaterialien

Wenn Sie auf öffentlichen Flächen einen Container oder ein Baugerüst aufstellen oder Baumaterialien lagern möchten, benötigen Sie immer eine Sondernutzungserlaubnis. Allgemeine Informationen zu Sondernutzungen finden Sie unter den weiterführenden Links.

Sollten Sie beim Aufstellen so viel Platz in Anspruch nehmen, dass für Fußgänger und Radfahrer weniger als 1,50 m Restgehwegbreite verbleibt oder müssen Sie sogar die Fahrbahn mit in Anspruch nehmen, dann setzen Sie sich bitte vor Antragstellung direkt telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Ordnungsamtes in Verbindung.

Unterlagen

Unterlagen

Den Antrag zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie im Kontext herunterladen, ausdrucken und dem Ordnungsamt als Telefax (02 08 / 4 55 - 32 93) oder auf dem Postweg an folgende Anschrift zusenden:

Ordnungsamt
Straßenverkehrsrechtliche Abteilung
32-3, Heinrich-Melzer-Straße 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, müssen Anträge spätestens
14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung beim Ordnungsamt gestellt werden.

Gebühren

Gebühren

Die Gebühr setzt sich zusammen aus Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühr.

Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Nutzungsart und Verwaltungsaufwand zwischen 11,00 Euro und 767,00 Euro. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Art der Nutzung, der Tarifzone, das heißt die Örtlichkeit, wo die Nutzung vorgenommen wird, der Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der Dauer der Nutzung. Genaue Beträge finden Sie den weiter unten stehenden Links im Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung.

Kontakt

Kontakt

Kontext


Stand: 14.12.2011

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