Das Bürgeramt rät: Ausweispapiere rechtzeitig vor den Ferien beantragen!

Die Schulferien und die geplante Reise sind nicht mehr weit entfernt, die Koffer sind schon fast gepackt, "Urlaubsvertretungen" für Hund, Katze und Blumen gefunden - da fällt einem plötzlich siedend heiß der abgelaufene Pass oder Personalausweis ein.

Der wichtigste Hinweis für alle Urlauber: Abgelaufene Ausweise und Pässe können nicht verlängert werden, man muss sie neu beantragen.

Etwa drei Wochen dauert es, bis der beantragte Personalausweis tatsächlich ausgehändigt werden kann, bei Reisepässen sind es sogar circa vier Wochen.

Aber selbst wenn es nicht mehr rechtzeitig klappt, muss der Urlaub deshalb nicht etwa ausfallen: Wenn ein Europa-Reisepass benötigt wird, kann dieser auch im Expressverfahren innerhalb von 3 Tagen ausgestellt werden. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist ebenfalls möglich. Dieser wird sofort ausgehändigt und ist ein Jahr lang gültig. Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr wurde der Kinderausweis durch den neuen Kinderreisepass ersetzt. Alle Passdokumente werden maschinenlesbar erstellt. Ebenso gibt es einen vorläufigen Bundespersonalausweis, der aber nur drei Monate lang seine Gültigkeit behält.

Wenn der alte Reisepass noch nicht länger als seit einem Jahr abgelaufen ist, steht der Einreise nach Belgien, in die Niederlande, nach Luxemburg, Griechenland, Großbritannien, Liechtenstein, Irland, Island, Italien, Zypern, Malta, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Frankreich sowie in die Schweiz und Türkei dennoch nichts im Wege. Dies gilt allerdings nicht für einen abgelaufenen Personalausweis!

Für USA-Reisende: Eine Einreise ohne Visum ist nur noch mit maschinenlesbarem Reisepass möglich.

Eine generelle Vorlageverpflichtung des Stammbuches oder der Geburtsurkunde besteht jetzt zwar nicht mehr, das Bürgeramt mit seinen zwei ServiceCentern (SC)
a) SC I - Viktoriastr. 17-19
b) SC II - Steineshoffweg 12
empfiehlt jedoch, diese Unterlagen auch weiterhin bei der Beantragung von Ausweispapieren mitzubringen, damit mögliche Unklarheiten bei der Namensführung direkt abgeklärt werden können.

Telefonische Rückfragen beantwortet das Bürgeramt unter 455-3340, -3341 und -3343.
Die Öffnungszeiten beider ServiceCenter lauten:
Mo., Di., Mi.: 8.00 bis 14.00 Uhr
Do.: 8.00 bis 19.00 Uhr
Fr.: 8.00 bis 13.00 Uhr

Kontakt


Stand: 08.09.2011

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