Das Umweltamt rät: Lärm am Arbeitsplatz - was tun?

Lärmschwerhörigkeit ist eine ernstzunehmende und auch anerkannte Krankheit, welche seit Jahren mit an der Spitze der Berufskrankheiten steht. Lärmbelastete Berufe sind besonders in der metall-, holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie zu finden, ebenso im Druck- und Baugewerbe. Aber auch im Büro kann eine hohe Lärmkulisse zu Stress, Nervosität und Konzentrationsstörungen führen.
Um Lärm am Arbeitsplatz zu verhindern oder wenigstens zu mindern, ist der Einsatz leiser Maschinen, lärmdämmender Materialien sowie einer Reihe organisatorischer Regelungen nötig.
Wichtig: Tragen Sie unbedingt Ihren Gehörschutz, wenn Sie an einem Lärmarbeitsplatz arbeiten! Schon ein kurzes Abnehmen „zwischendurch“ kann auf Dauer zu Gehörschädigungen führen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, lärmarme Geräte und Maschinen anzuschaffen. Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsräume müssen entsprechend dem Stand der Technik hinsichtlich der Lärmminderung gestaltet sein.
Denn selbst „einfache“ Bürogeräte wie Drucker, Festplattenlaufwerke, Diskettenlaufwerke und Lüfter produzieren unter Umständen Lärm. Dies kann die Konzentrationsfähigkeit und das Leistungsvermögen beeinträchtigen - übrigens ebenso wie laute Gespräche der Kollegen!
In der Bildschirmarbeitsverordnung heißt es daher, dass Umgebungslärm weder die Kommunikation noch die Konzentration bei der Arbeit beeinträchtigen darf.
Bei der Auswahl der Geräte sollten daher lärmarme Produkte bevorzugt werden oder lautere Geräte sollten in separaten Räumen stehen. Hersteller sind verpflichtet, von anerkannten Prüfstellen Protokolle und Bescheinigungen über Geräuschemissionswerte bei Betrieb und Stand-By vorzulegen. Schallisolierende Unterlagen oder Schallschutzhauben können lärmmindernd eingesetzt werden. Für die Raumausstattung sind lärmdämmende Materialien für Böden, Decken und Wände vorzuziehen.
Der Lärm in Arbeitsräumen lässt sich vor allem auch durch organisatorische Maßnahmen verringern, beispielsweise durch Auflösung von Großraumbüros und die Schaffung kleinerer Büroräume.
Haben Sie also den Eindruck, an Ihrem Arbeitsplatz ist es zu laut, sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber über das Problem. Weitere Hilfestellung leistet Ihnen auch das Staatliche Amt für Arbeitsschutz in Essen (0201/2767-0).
(Ansprechpartnerin im Amt für Umweltschutz: Petra Raspel, 02 08 / 4 55 70 87)

Kontakt


Stand: 23.04.2003

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