Der Energieausweis - Hinweise für Ratsuchende
Ab dem 1. Juli 2008 wird schrittweise zur Pflicht, für vermietete oder zum Kauf angebotene Wohngebäude einen Energieausweis vorzuhalten. Was seit 2002 als Wärmebedarfsausweis nach EnEV (Energieeinsparverordnung) bei Neubauten gilt, wird mit dem 1. Juli 2008 für Bauten im Bestand, die bis 1965 erstellt wurden, bei umfassender Sanierung, Neuvermietung oder Verkauf, Pflicht.
Ab dem 1. Januar 2009 ist für alle weiteren Wohngebäude (bei Neubau, Verkauf oder Neuvermietung) der Energieausweis vorgeschrieben, und dies gilt dann vom 1. Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude. Antworten auf die zahlreichen Fragen rund um das Thema Energieausweis können Ratsuchende im technischen Rathaus finden, wo das Amt für Umweltschutz umfangreiches und nützliches Informationsmaterial zum Thema Energieausweis bereit stellt. Die Broschüren sind im Foyer des Technischen Rathauses, Hans-Böckler-Platz 5, kostenlos erhältlich.
Informelle Übersichten stehen zum Downloaden und Ausdrucken am Schluss des Artikels zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS
Kontakt
Kontext
- Der Energieausweis-Fristenregelungen (Dateigröße: 82 KB/-typ: pdf)
- Der Energieausweis-Pflicht für Gebäude (Dateigröße: 145 KB/-typ: pdf)
Stand: 09.03.2012













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