Migration · Integration · Interkulturelles Leben
Das Gesicht der Migration in Mülheim an der Ruhr zeigen

Migration & Geschichte: Die Anwerbung von Gastarbeitern war erforderlich

Die Anwerbung von Gastarbeitern war erforderlich

Ein Beitrag zur Geschichte der Migration aus der Sicht eines Deutschen.

Am 13.2.2007 nahm ich an einer Kooperationsveranstaltung der VHS und des Türkischen Vereins teil. Der Vorsitzende des Türkischen Vereins in Mülheim, Herr Fevzi Eraslan, führte Besucher durch die Ulu-Moschee. Zu Beginn erklärte er, wie türkische Landsleute als Gastarbeiter nach Deutschland kamen und sich hier in dem für sie fremden Land einlebten. Er berichtete von den Schwierigkeiten und den Problemen mit der anderen Kultur. Als ich in diesem Zusammenhang von meinen Erfahrungen der Personalanwerbung ausländischer Mitarbeiter, die damals Gastarbeiter genannt wurden, berichtete, zeigte sich Herr Eraslan sehr interessiert, darüber mehr zu erfahren und bat um diese Schilderung.

In 1969 war ich im Personalbereich eines Unternehmens der chemischen Industrie am Mittelrhein tätig. Dieses Unternehmen suchte dringend zur Erfüllung der Produktions-aufträge Hilfsarbeiter für die Maschinenbedienung. Das Arbeitsamt war nicht in der Lage, Bewerber zu vermitteln. Wir richteten Buslinien ein, die ergänzend zu den öffentlichen Verkehrsmitteln in bis zu 30 km entfernte Dörfer fuhren, um aus diesen Orten Mitarbeiter für die Produktion zu unseren Schichtzeiten zu gewinnen. Auch der für Mitarbeiter kostenlose Fahrdienst sicherte nicht den Personalbedarf. Der deutsche Arbeitsmarkt war leer.

Wir nutzten deshalb die Möglichkeit, über das Arbeitsamt ausländische Mitarbeiter zu erhalten. Für die Vermittlung von Gastarbeitern durch das Arbeitsamt stellten wir seitens des Unternehmens Blanko-Arbeitsverträge aus. Das bedeutete, in das Feld Tätigkeit schrieben wir Hilfsarbeiter und in die Rubrik Verdienst den entsprechenden Tariflohn. So unvollständig wurde der Arbeitsvertrag unterschrieben. Name und Adresse der neuen Mitarbeiter, deren Berufs- und Lebenserfahrung, waren uns unbekannt. Im Arbeitsvertrag mussten wir uns neben der Zahlung des Tariflohnes für die Gewährung der Unterkunft verpflichten. Hierzu hatte das Unternehmen eine Pension angemietet, welche dadurch voll ausgebucht war und keine anderen Reisenden mehr aufnahm.

Das Arbeitsamt leitete unsere blanko unterschriebenen Arbeitsverträge an Behörden im Ausland weiter. Diese boten dann unseren zukünftigen Mitarbeitern den Arbeitsvertrag an. In der Regel hatten diese Mitarbeiter vorher in der Landwirtschaft gearbeitet und  von ihrem neuen Arbeitgeber in Deutschland keine Kenntnisse. Hier in Deutschland wurden die meisten erstmals in der Industrie tätig. Etwa sechs Wochen nach der Auftragserteilung teilte uns das Arbeitsamt mit, welche Mitarbeiter wann am Bahnhof eintreffen würden. Zu diesem Zeitpunkt erfuhren wir zum ersten Mal die Namen. Ich erinnere mich an die Ankunft italienischer Gastarbeiter. Um diese am Bahnhof besser begrüßen und in Empfang nehmen zu können, nahm ich nach vorheriger Abstimmung mit dem Bahnhofsvorsteher, eine junge, deutsch sprechende Italienerin zum Bahnhof mit. Bei der Ankunft des Zuges begrüßte sie per Lautsprecher ihre Landsleute in italienischer Sprache, nannte sie im Namen unseres Unternehmens willkommen und bat sie auszusteigen, da sie angekommen seien. Mit wenig Gepäck, häufig war es nur ein geschnürter Pappkarton, kamen diese Menschen in Deutschland an. In dem Land, welches sie als Gäste und Arbeiter dringend brauchte. Fast alle dieser Gastarbeiter lebten sehr einfach und sparsam. Sie betrachteten sich selbst als Gäste, da sie nur vorübergehend in Deutschland arbeiten wollten. Nach ihren Angaben wollten sie mit dem Ersparten ihre Familien im Heimatland unterstützen und sich dort Eigentum erwerben. Die Gastarbeiter waren bestrebt, möglichst landsmannschaftlich zusammen zu leben.

Josef Godde, Mülheim an der Ruhr, im Juni 2007


 

Migration & Geschichte: Die Anwerbung von Gastarbeitern war erforderlich

Auswärtiges Amt, „Gastarbeiter“-Vertrag mit Spanien

Unterzeichung des deutsch-spanischen Abkommens über die Wanderung, Anwerbung und Vermittlung von spanischen Arbeitnehmern nach der Bundesrepublik Deutschland durch den spanischen Botschafter Marqués de Bolarque (links) und Staatssekretär van Scherpenberg (rechts) am 29. März 1960 im Auswärtigen Amt (Quellen: Foto Deutsches Bundesarchiv B 145 Bild-F008013-0006, Unterberg, Rolf, 29. März 1960/Wikipedia; Text Deutsches Bundesarchiv).


Kontakt: vhs@muelheim-ruhr.de
kw@wichmann-kommunikation.de
http://www.kulturbetrieb.de
http://vhs.muelheim-ruhr.de
Das Projekt Migration & Geschichte
wurde durch die Leonhard-Stinnes-
Stiftung gefördert.

Impressum
Stand: 16.02.2011

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