Die Bestattungsart

Verstorbene können im Sarg oder in einer Urne beigesetzt werden.
Sargbeisetzungen können mit oder ohne vorherige Trauerfeier in der Friedhofskapelle stattfinden. Einer Urnenbeisetzung ist in der Regel die Trauerfeier zeitlich vorgeschaltet. Danach muss der Sarg zunächst vom Bestattungsinstitut zur Einäscherung überführt werden.
Die Urnenbeisetzung wird dann nach Rückführung der Urne zum Friedhof gesondert durchgeführt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, zur Urnenbeisetzung eine Trauerfeier stattfinden zu lassen.

Hier erhalten Sie mehr Sachinformationen zu den Friedhöfen (Friedhofs- und Gebührensatzung).

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Stand: 09.12.2011

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