Die Gemeindeordnung

Die Grundsätze des Handelns von Politik und Verwaltung einer Kommune regelt die Gemeindeordnung des Bundeslandes, in dem die Stadt liegt.

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen schreibt unter anderem vor, dass es einen Rat, eine/-n Oberbürgermeister/-in, Bezirksvertretungen beziehungsweise Ausschüsse geben muss, wie sie gewählt werden und welche Aufgaben, Rechte und Pflichten diese Organe haben.

Die Gemeinden bilden die Grundlage unseres demokratischen Staatsaufbaus.
Sie fördern das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.

Neue Maßstäbe für die gemeindliche Demokratie hat die im Oktober 1994 in Kraft getretene Gemeindeordnung des Landes NRW gesetzt.
Zu den wichtigsten Veränderungen gehören die Einführung des hauptamtlichen Oberbürgermeisters und die erweiterten Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerschaft durch:

  • Einwohnerantrag
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid

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Stand: 11.01.2012

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