Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema "Bürgerentscheid"
136.000 Mülheimer Bürgerinnen und Bürger sollen abstimmen
Am 9.9.2007 sind rund 136.000 Mülheimerinnen und Mülheimer zur Teilnahme an dem Bürgerentscheid "Mülheim bleibt unser!" aufgerufen.
Zur Abstimmung steht die folgende Frage:
"Soll die Stadt Mülheim es in Zukunft unterlassen, in Bereichen der Daseinsvorsorge Gesellschaftsanteile, Gebäude und / oder deren Betreibung an nicht gemeinnützige Private zu übertragen?"
Über diese Frage kann mit JA oder NEIN abgestimmt werden.
Insgesamt sind im Stadtgebiet 26 Abstimmungsräume eingerichtet.
Wie ist es zum Bürgerentscheid 2007 in Mülheim an der Ruhr gekommen?
15.11.2004: Das "Bürgerbegehren für den dauerhaften Verbleib der kommunalen Betriebe der Daseinsvorsorge in städtischem Besitz" wird von den Initiatoren des Bürgerbegehrens, namentlich Judith Musiolik, Eugen Kalff und Ulrich Schaffeld eingereicht.
2.12.2004: Der Rat der Stadt stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest (die nötige Anzahl gültiger Unterstützungsunterschriften ist erfüllt). Der Rat fasst jedoch keinen Beschluss im Sinne der Formulierung des Bürgerbegehrens.
27.2.2005: Daraufhin muss ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Die Fragestellung lautet: "Soll die Stadt Mülheim an der Ruhr es in Zukunft unterlassen, bei der Gründung neuer bzw. der Änderung bestehender Gesellschaften im Bereich der Daseinsvorsorge (insbesondere im Bereich der Entsorgung, der Stadtentwässerung, der Versorgung mit Energie und Wasser, des öffentlichen Personennahverkehrs, der Altenpflege, der Stadtbücherei und der Unterhaltung von städtischen Gebäuden und Anlagen) Gesellschaftsanteile an Private zu übertragen?" Dieser wurde im Sinne der Initiatoren entschieden. Der Bürgerentscheid hat somit eine Bindungswirkung von zwei Jahren.
8.5.2007: Es wird ein neues Bürgerbegehren "Mülheim bleibt unser; soll die Stadt Mülheim es in Zukunft unterlassen, in Bereichen der Daseinsvorsorge Gesellschaftsanteile, Gebäude und/oder deren Betreibung an nicht gemeinnützige Private zu übertragen?" initiiert und von Reinald Schnell, Uwe Tschirner und Lothar Reinhard eingereicht. Ein Ziel ist, an die Intention des Bürgerentscheides aus 2005 anzuknüpfen. Zudem soll mit der jetzigen Formulierung des Entscheidungsvorschlages verhindert werden, dass die Stadt künftig Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP, engl. PPP) eingeht, um z.B. mit dieser möglichen Variante die Sanierung von Schulgebäuden- und Sportplätzen etc. zu finanzieren.
14.6.2007: Der Rat der Stadt stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest (d.h. es sind genügend Stimmen abgegeben worden), er entspricht diesem jedoch nicht. Es muss also erneut ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Dieses muss dann innerhalb von drei Monaten geschehen. Der Termin für den Bürgerentscheid wird für den 9.9.2007 festgelegt.
Hier die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema "Bürgerentscheid"!!!
1. Wer darf abstimmen?
Berechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger, die am Tag der Abstimmung mindestens 16 Jahre alt sind und wenigstens drei Monate ihren Hauptwohnsitz in Mülheim an der Ruhr haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
2. Wann wird das Abstimmungsverzeichnis aufgestellt und wo liegt das Verzeichnis aus?
Das Abstimmungsverzeichnis wird am 5.8.2007 aufgestellt und liegt in der Zeit vom 20.8. bis 24.8.2007 im Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen, Rathaus, Zi. 1a (Eingang am Markt), aus.
Das Abstimmungsverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
3. Wann erhalten die Abstimmungsberechtigten ihre Benachrichtigungen?
Die Abstimmungsbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 14.8.2007 bis zum 18.8.2007 durch die Deutsche Post AG verteilt. Mit der Benachrichtigung erhalten alle Abstimmungs-berechtigten ein Informationsblatt mit der zur Abstimmung stehenden Frage und einem Begründungstext der Initiatoren des Bürgerentscheids sowie Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen und der Oberbürgermeisterin.
Auf der Benachrichtigung ist der Abstimmungsbezirk und der Abstimmungsraum aufgedruckt, in dem die dort in das Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürger ihr Stimmrecht ausüben können.
4. Was passiert bei Fortzug aus Mülheim an der Ruhr oder bei Umzug innerhalb des Stadtgebietes nach dem 5.8.2007 (Datum der Aufstellung des Abstimmungsverzeichnisses)?
Wer nach dem 5.8.2007 aus Mülheim an der Ruhr fortzieht, ist nicht mehr abstimmungsberechtigt.
Wer dagegen nach dem 5.8.2007 innerhalb der Stadt umzieht, bleibt mit seiner alten Adresse im Abstimmungsverzeichnis eingetragen und kann mit der Abstimmungsbenachrichtigung zunächst nur in dem dort aufgeführten Abstimmungsraum seine Stimme abgeben.
Ausnahmen hierzu sind die Briefabstimmung (siehe Frage 5) oder die Stimmabgabe mit Abstimmungsschein (siehe Frage 9).
5. Kann per Brief abgestimmt werden?
Ja. Auf der Rückseite der Benachrichtigung ist ein Antrag auf Erteilung eines Abstimmungsscheins aufgedruckt. Er muss vollständig ausgefüllt in einem frankierten Briefumschlag an die angegebene Anschrift geschickt werden. Anträge können aber auch per Telefax (02 08 /4 55 16 29) oder per E-Mail (amt16@stadt-mh.de) gestellt werden. Online-Formulare finden Sie auch hier im Internet (Antrag auf Erteilung eines Abstimmungsscheins).
Die Briefabstimmungsunterlagen werden dann per Post zugestellt. Bei postalischer Zustellung der Unterlagen ins Ausland sollte aufgrund längerer Zustellzeiten (auch bei Luftpost) der Antrag auf Briefabstimmung frühzeitig gestellt werden!
Der rote Abstimmungsbrief muss spätestens bis zum 9.9.2007, 16.00 Uhr, im Rathaus eingetroffen sein, da er ansonsten nicht zur Auszählung zugelassen wird.
Die Deutsche Post AG kann nur die Abstimmungsbriefe zustellen, die rechtzeitig in die Postbriefkästen eingeworfen werden. Hierbei sind unbedingt die Leerungszeiten zu beachten.
Die Abstimmungsbriefe können auch während der Öffnungszeiten des Briefabstimmungsbüros (siehe Fragen 7 u. 8) oder am Tag der Abstimmung noch bis 16.00 Uhr am Empfang im Rathaus, Haupteingang (Ruhrstraße), abgegeben werden.
Ferner können die Abstimmungsbriefe auch in den Rathausbrief-kasten am Eingang Ruhrstraße eingeworfen werden.
6. Muss für die Rücksendung der roten Abstimmungsbriefe Porto entrichtet werden?
Ja und Nein. Die roten Abstimmungsbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.
Abstimmungsbriefe, die aus dem Ausland zurückgeschickt werden, müssen von den Abstimmungsberechtigten dagegen ausreichend frankiert sein.
7. Kann auch schon vor dem 9.9.2007 abgestimmt werden?
Ja. Vom 13.8.2007 bis 7.9.2007 kann im Briefabstimmungsbüro im Rathaus, Zimmer 111, 1. Etage (z. B. über Eingang am Markt oder Behinderteneingang gegenüber der Stadtbücherei), abgestimmt werden.
Hierzu ist der ausgefüllte Antrag auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung und ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass etc.) mitzubringen.
8. Wann ist das Abstimmungsbüro geöffnet?
Das Abstimmungsbüro ist durchgehend Mo., Di., Mi. und Fr. von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Do. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Darüber hinaus ist das Büro am 7.9.2007 (letzter Tag der Briefabstimmung!) ebenfalls von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
9. Wo kann am 9.9.2007 überall abgestimmt werden?
Mit der Abstimmungsbenachrichtigung und einem amtlichen Lichtbildausweis kann nur in dem auf der Benachrichtigung angegebenen Abstimmungsraum abgestimmt werden.
Wer in einem anderen Abstimmungsraum im Stadtgebiet seine Stimme abgeben möchte, muss einen Abstimmungsschein schriftlich beantragen (siehe auch Frage 5).
Mit dem Abstimmungsschein und Lichtbildausweis kann dann auch in jedem anderen Abstimmungsraum im Stadtgebiet abgestimmt werden.
10. Was kann man tun, wenn die Abstimmungsbenach-richtigung verloren gegangen ist?
Auch ohne Benachrichtigung können die Abstimmungs-berechtigten am Bürgerentscheid teilnehmen.
Unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises kann jeder seine Stimme in dem für ihn vorgegebenen Abstimmungsraum abgeben.
Auskünfte zum Abstimmungsraum erhalten Sie unter der Rufnummer 02 08 / 4 55 16 96.
11. Was muss man tun, wenn man keine Abstimmungs-benachrichtigung erhalten hat?
Bitte informieren Sie sich unter der Rufnummer 02 08 / 4 55 16 96, ob Sie auch tatsächlich im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind.
Ist dies der Fall, können Sie unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ihre Stimme in dem für Sie vorgegebenen Abstimmungsraum abgeben.
Sind Sie nicht in einem Abstimmungsverzeichnis eingetragen, werden Sie über die erforderlichen Schritte informiert.
Weitere Infos zum Bürgerentscheid erhalten Sie auch unter der Rufnummer 02 08 / 4 55 16 21 oder 16 20 sowie im Internet.
Kontakt
Stand: 10.12.2009













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