Die Lärmminderungsplanung in Mülheim an der Ruhr - Großraum Heißen

In Mülheim an der Ruhr wird die Lärmminderungsplanung als Modellprojekt für das Land NRW durch das Amt für Umweltschutz in Zusammenarbeit mit dem Landesministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV), dem Landesumweltamt (LUA) und dem Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) durchgeführt.

Geräuschscreening des LUA
Zur Unterstützung der Gemeinden bei der Entscheidung, an welchen Stellen des entsprechenden Stadtgebiets eine intensivere Untersuchung der Lärmsituation und daran anschließend unter Umständen die Aufstellung eines Lärmminderungsplans notwendig ist, hat das Landesumweltamt NRW ein landesweit flächendeckendes Geräuschscreening erarbeitet. Die errechneten Lärmbelastungen wurden auf Grundlage der »Topographischen Karte TK 100« differenziert nach den einzelnen Quellenarten dargestellt.

Ergebnisse für das Mülheimer Stadtgebiet

 

Ergebnisse

Berücksichtigte Quellen

Straßenverkehr

Sowohl tags, als auch nachts zahlreiche belastende Pegelwerte

Erfasst wurden überwiegend die Straßen, auf denen der Hauptverkehr des Mülheimer Stadtgebietes fließt (Vorbehaltsnetz).

Schienenverkehr

Sowohl tags, als auch nachts beträchtliche Belastungen

Schienennetz der Deutschen Bahn AG

Wasserverkehr

Kaum nennenswerte Belastungen

Ruhr bis zum Mülheimer Hafen

Luftverkehr

Für die im Landesentwicklungsplan 4 aufgeführten dem Flugverkehr dienenden Plätze lagen bereits flächenhafte Belastungsdarstellungen vor. Für Mülheim weisen diese Ergebnisse keine Zone von >75 dB(A) aus. Dennoch lassen sich in unmittelbarer Flugplatznähe kleinere Bereiche erkennen, in denen die Belastungen 62 dB(A) und zum Teil auch 67 dB(A) überschreiten.

Verkehrslandeplatz Essen / Mülheim

Industrie
und Gewerbe

Bedeutende Belastungen an allen berücksichtigten Standorten

Mannesmann-/ Hafengelände, Heissen, Bereiche entlang der B223 und der B1

Anmerkung: Die dem Geräuschscreening zugrundeliegenden Berechnungen erfolgten prinzipiell konservativ, d.h. die ermittelten Pegelwerte wurden grundsätzlich eher zu hoch als zu niedrig abgeschätzt. Zu genaueren Informationen bezüglich der Berechnungsmethoden vergleiche den LUA-Erläuterungsbericht.

Festlegung eines Untersuchungsgebietes
Aufgrund des Modellcharakters für das Land NRW war es das grundsätzliche Ziel, für das gesamte Mülheimer Stadtgebiet, also ausdrücklich auch für die Bereiche, in denen keine größeren Belastungen zu erwarten waren, eine umfangreiche Analyse der Lärmsituation durchzuführen. Dennoch schien es sinnvoll, vor der Behandlung des vollständigen Stadtgebietes, zunächst die Konzentration auf ein kleineres Areal zu lenken.

Dementsprechend wurde nach einem Auftrag des Ausschusses für Umwelt und Energie unter Berücksichtigung des LUA-Geräuschscreenings, städtischer Planungsschwerpunkte und einer in diesem Bereich besonders engen Verflechtung unterschiedlicher Lärmquellen und immissionsempfindlicher Nutzungen in einem ersten Analyseschritt ein im Mülheimer Nordosten gelegenes vorrangiges Untersuchungsgebiet abgegrenzt, das mit ca. 16,4 qkm (d.h. ca. 18% des Stadtgebietes) bereits einen überproportional großen Anteil der gesamten Mülheimer Wohnbebauung erfasst.

Ergebnisse der intensiven Schallimmissionsuntersuchungen
(Die folgenden Ergebnisse beziehen sich zunächst noch ausschließlich auf das vorrangige Untersuchungsgebiet im Mülheimer Nordosten)

 

Ergebnisse

Straßen- / Schienenverkehr

Der Straßen- und in Teilen der Schienenverkehr sind in Mülheim (zumindest im vorrangigen Untersuchungsgebiet) die Hauptlärmquellen. Für eine vorbereitende Maßnahmenplanung sind insgesamt sechs in besonderem Maße belastete Gebiete abgegrenzt worden, die einer weiter-
gehenden Betrachtung unterzogen werden sollen. Der Auswahl und Abgrenzung dieser prioritären Gebiete liegt eine Betroffenheitsanalyse zugrunde.

Industrie und Gewerbe

Insgesamt zeigt sich durch das Gutachten, dass nur relativ wenige und kleine Konfliktgebiete im Untersuchungsgebiet vorhanden sind. Die meisten Überschreitungen der Schwellenwerte betreffen lediglich relativ eng umgrenzte (und somit selten flächenhafte) Gebiete in unmittelbarer Nachbarschaft zu den entsprechenden Betrieben. Als flächenhafte mögliche Konfliktgebiete sind nur Teile der Wohnbebauung östlich der Mannesmann-Röhrenwerke und westlich der Gewerbeareale in Mülheim-Heißen anzusehen.

Sportanlagen

Auch bei der Untersuchung dieser Immissionsart lassen sich nur relativ kleine Konfliktgebiete in direkter Nachbarschaft zu den Sportstätten ermitteln. Dementsprechend ergibt sich auch hier im Rahmen der auf großflächige Konflikte ausgerichteten Lärmminderungsplanung kein unmit-
telbarer Handlungsbedarf.



Die Konfliktgebiete im Einzelnen


Bereich

Entlang folgender Straßen (zumindest in Teilen) von Geräuschbelastungen betroffene Wohnbebauung

Konfliktgebiet 1

nördlich des Rhein-Ruhr-Zentrums



A 40, Humboldtring, Dessauerstraße, Wackelsbeck, Am Förderturm, Wrangelstraße

Konfliktgebiet 2

westlich des Rhein-Ruhr-Zentrums

A 40, Humboldtring, Wackelsbeck

Konfliktgebiet 3

östlich Frohnhauser Weg

A 40, Frohnhauser Weg

Konfliktgebiet 4

Heißen

A 40, Paul-Kosmalla-Straße, Hardenbergstraße, Heinrich-Lemberg-Straße, Kruppstraße, Fünter Weg, Hingberg

Konfliktgebiet 5

nördlich der Bahnstrecke

Winkhauser Talweg, Gutenbergstraße

Konfliktgebiet 6

südlich der A 40 (Dümpten)

A 40, Mellinghofer Straße, Mühlenstraße, Aktienstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße

Maßnahmenkozept Großraum Heißen
Für die bereits genannten sechs Teilbereiche wurden in einem nächsten Arbeitsschritt Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Bislang handelt es sich hierbei hauptsächlich um Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes. Besonders zu nennen sind hier

  • Schließung der Lücken innerhalb der Lärmschutzwände entlang der A40
  • Einführung lärmarmer Fahrbahnbeläge auf der A40
  • LKW-Fahrverbote bzw. Lenkung des LKW-Verkehrs
  • ggf. Einbau von Schallschutzfenstern, wo andere Maßnahmen nicht umsetzbar sind und bislang noch keine ausreichenden Schalldämm-Maße erreicht werden

Insbesondere im Fall der A40 ist die Stadt Mülheim an der Ruhr nicht Träger der Baulast, d.h., dass Maßnahmen wie der Bau von Lärmschutzwänden oder die Einführung lärmarmer Fahrbahnbeläge durch den Bund finanziert werden müssen. In diesem Fall müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden (Erreichen der sog. Lärmsanierungswerte), die eine tatsächliche Umsetzung aller für diesen Bereich vorgeschlagenen Maßnahmen erschweren wird, da die Finanzmittel zur Lärmsanierung an Bundesstraßen nur sehr begrenzt sind.

Darüber hinaus werden insbesondere die sechs vorgestellten Konfliktbereiche in der Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes berücksichtigt. Das Amt für Umweltschutz hat innerhalb einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe bereits Maßnahmenvorschläge an das federführende Amt für Verkehrswesen und Tiefbau geliefert, die im Rahmen bestehender Möglichkeiten auch in den Verkehrsentwicklungsplan eingearbeitet werden. Hier spielen vor allen Dingen Maßnahmen wie Verkehrsberuhigung, Verkehrslenkung, Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung eine entscheidende Rolle.

Stand: März 2005

Kontakt


Stand: 25.06.2007

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