Die VHS erhält Qualitätszertifikat

Am 27. April 2005 erhielt die Heinrich-Thöne-Volkshochschule nach einem 16monatigen Qualitätsentwicklungsprozess ihr Qualitätszertifikat. Sie ist die erste und einzige Weiterbildungs-einrichtung in der Stadt Mülheim an der Ruhr, die qualitätsgeprüft arbeitet. Als sichtbares Zeichen der erfolgreichen Zertifizierung wurde der VHS in einer kleinen Feierstunde eine Kachel überreicht. Diese Fliese, die in der VHS aushängt, ist Teil eines Netzwerkbildes, das die über 400 nach dem "Lernerorientierten Qualitätsmodell für Weiterbildungseinrichtungen (LQW)" zertifizierten Einrichtungen der Weiterbildung symbolisiert. LQW hat für die Bildungseinrichtungen denselben Stellenwert wie ISO 9000 für die Industrie. "Die entsprechenden Qualitätsan-forderungen wurden in einem Selbstreport dokumentiert. Deren Erfüllung wurde in einem unabhängigen Gutachten festgestellt, in einer Vor-Ort-Visitation überprüft und in einem Abschluss-workshop mit der Einrichtung bewertet", so heißt es in der Zertifikatsurkunde. Der Qualitätsentwicklungsprozess lief an der Mülheimer VHS von November 2003 bis April 2005. Standards mussten definiert und festgelegt, Prozesse optimiert und von der Testierungsstelle vorgegebene Anforderungen erfüllt werden. In einem Selbstreport und einem Abschluss-Workshop mussten die Qualitätsstandards dokumentiert und nachgewiesen werden. Zum gutachterlichen "unter die Lupe nehmen" der VHS gehörte ebenso die kritische Lektüre des Selbstreports wie die Visitation der Einrichtung vor Ort.

Abschließend wurden die Strategischen Entwicklungsziele der VHS für die nächsten drei Jahre vereinbart. Der Prozess stellte ein hartes Stück für das VHS-Team dar. Er ist mit der erfolgreichen Zertifizierung nicht abgeschlossen, da Qualitätsoptimierung ein "laufendes Geschäft" ist: In drei Jahren steht die Retestierung an. Eine zertifizierte Einrichtung zu sein, die ein geprüftes Qualitätsmanagement vorweisen kann, ist im übrigen für die Bundesagentur für Arbeit Grundvoraussetzung, um Bewerbungen von Bildungseinrichtungen bei ihren Aus-schreibungen für Qualifizierungsmaßnahmen zuzulassen.
Kontakt
Stand: 01.08.2005













[schließen]
Bookmarken bei