Dienstaufsichts- und Fachaufsichtsbeschwerden
Bei den Aufsichtsbeschwerden unterscheidet man zwischen einer Fachaufsichtsbeschwerde und einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Eine Aufsichtsbeschwerde ist als Fachaufsichtsbeschwerde anzusehen, wenn sie den sachlichen Inhalt einer angefochtenen Maßnahme beanstandet. Diese Beschwerde ist ausschließlich unter fachaufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.
Der Dienstaufsichtsbeschwerde hingegen unterliegen die Verhaltensweisen der Verwaltungsangehörigen, die mit der Dienstpflicht in Widerspruch stehen und durch die sich der Beschwerdeführer verletzt fühlt.
Beschwerdegegenstand ist der Antrag einer / eines Beschwerdeführerin / Beschwerdeführers an die / den Dienstvorgesetzte/-n, das vermeintliche Fehlverhalten einer / eines Verwaltungsangehörigen zu überprüfen.
Beschwerdegegenstand können sowohl Verhaltensweisen während der Dienstzeit als auch außerhalb der Dienstzeit sein.
Dienstaufsichtsbeschwerden werden unmittelbar der Oberbürgermeisterin vorgelegt.
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Stand: 26.08.2009













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