E-Zigaretten: Nikotinhaltige Liquids verboten!
Das Gesundheitsamt der Stadt fordert alle betroffenen Händler auf, den Verkauf nikotinhaltiger Liquids einzustellen. Im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wird das Amt jeden gemeldeten Verstoß ab sofort überprüfen und gegebenenfalls auch durch die für Mülheim mit zuständige Amtsapothekerin in Essen ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten.
Einfuhr, Verkauf und Angebot der nikotinhaltigen Liquids sind gesetzlich verboten und auch strafrechtlich relevant. Daher muss auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.
Betroffene Händler, dazu gehören gegebenenfalls auch Apotheken, sind aufgefordert, den Verkauf einzustellen, um Sicherstellungen und Untersagungsverfügungen zu vermeiden.
Zum Hintergrund:
Nach dem Erlass des Gesundheitsministeriums vom 16. Dezember 2011 sind nikotinhaltige Liquids Funktionsarzneimittel, die nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind. Eine Zulassung liegt nicht vor. Daher sind Handel und Verkauf von nikotinhaltigen Liquids gesetzlich verboten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 16. Januar 2012 (Az.: 16 L 2043) die Produktwarnung der Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen Barbara Steffens für nikotinhaltige E-Zigaretten bestätigt.
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Stand: 27.01.2012







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