Eilverordnung zum Schutz vor Geflügelpest
Im Zusammenhang mit den Schutzmaßnahmen „vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest“ hat das Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in diesen Tagen eine Eilverordnung herausgegeben, die Folgendes besagt: “Wer Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Wachteln oder Tauben hält, hat dies der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes unverzüglich anzuzeigen, wenn eine solche Anzeige nicht bereits früher erfolgt ist. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.“
Mülheims stellvertretende Amtstierärztin Dr. Heike Schwalenstöcker-Waldner stellt dazu fest: “Die meisten Bestände sind uns sicherlich schon im Zusammenhang mit der drohenden Geflügelpest aus dem vergangenen Jahr gemeldet worden. Es handelt sich daher ausschließlich um Neubestände oder gravierende Veränderungen in bestehenden Beständen.“
Tierhalter können sich hierzu telefonisch beim Veterinäramt der Stadt melden unter den Rufnummern: 455 3801 oder 455 3802, bzw. per E-Mail Kontakt aufnehmen unter Heike.Schwalenstoecker-Waldner@stadt-mh.de
Mülheims stellvertretende Amtstierärztin Dr. Heike Schwalenstöcker-Waldner stellt dazu fest: “Die meisten Bestände sind uns sicherlich schon im Zusammenhang mit der drohenden Geflügelpest aus dem vergangenen Jahr gemeldet worden. Es handelt sich daher ausschließlich um Neubestände oder gravierende Veränderungen in bestehenden Beständen.“
Tierhalter können sich hierzu telefonisch beim Veterinäramt der Stadt melden unter den Rufnummern: 455 3801 oder 455 3802, bzw. per E-Mail Kontakt aufnehmen unter Heike.Schwalenstoecker-Waldner@stadt-mh.de
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Stand: 11.02.2004













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