Einführung von Nutzungsgebühren für städtische Sporteinrichtungen durch Vereine

Im Rahmen der vom Rat der Stadt am 7. Oktober 2010 beschlossenen Haushalts-sicherungsmaßnahmen ist unter anderem die Einführung von Nutzungsgebühren für die Belegung der städtischen Sporteinrichtungen durch die Sportvereine beschlossen worden. Die Gebührensatzung für die Nutzung städtischer Sportstätten (ohne Bäder)vom 20. Dezember 2010 ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

Die Höhe der Gebühren ist von der Größe und der Art der genutzten Sporteinrichtung abhängig. Gebührenpflichtig sind künftig alle Nutzungszeiten ab 20 Uhr und zusätzlich auch die Veranstaltungsbelegungen vor 20 Uhr, wobei für diese dann jedoch lediglich 50 % des jeweiligen Tarifes berechnet werden.

Der Mülheimer SportService hat alle Vereine angeschrieben und über die neue Gebührensatzung informiert. Gleichzeitig wurden alle Vereine gebeten, die reservierten Belegungszeiten ab 20 Uhr auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten bis zum 28. Februar 2011 mit Susanne Funkel-Jung unter den unten genannten Kontaktdaten zu klären.

Die fälligen Nutzungsgebühren wird der Mülheimer SportService künftig halbjährlich mit den Vereinen abrechnen. 

Die Gebührensatzung für die Nutzung städtischer Sportstätten (ohne Bäder) sowie eine Bestandliste zur Größe und der Art der genutzten Sporteinrichtung finden Sie zum Nachlesen in den Dateien zum Kontext.

 

Kontakt

Kontext


Stand: 09.09.2011

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