Eingriffe
Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.
Die Begriffe Eingriff und Ausgleich sind sowohl im Planungsrecht wie auch im Landschaftsrecht angesiedelt. Eingriffe in Natur und Landschaft finden Berücksichtigung auf zwei Ebenen:
- a) Planungsbezogene Eingriffsregelung, zum Beispiel auf der Ebene der Bauleitplanung, in Planfeststellungsverfahren, im wasserrechtlichen Verfahren
- b) Objektplanungen und konkrete Vorhaben im baulichen Außenbereich,
zum Beispiel Nutzungsänderungen, Verlegung von Leitungen
Anhand verschiedener Methoden und Kriterien werden die Grundlagen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes ermittelt und bewertet, die vorgesehenen Eingriffe und ihre Auswirkungen auf den Naturhaushalt beurteilt und die erforderliche Kompensation anhand der geplanten Eingriffe (entweder genau abschätzend auf der eingriffsvorbereitenden Planungsebene oder konkret auf der Objektebene) festgelegt. Dies erfolgt in der Regel über die Erstellung eines landschaftspflegerischen Beitrages oder Begleitplanes (LBP).
Die Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird in der Regel auf sogenannten Ausgleichsflächen, die von der Stadt oder privaten Investoren bereitgestellt werden, vorgenommen beziehungsweise es wird Ersatzgeld von Eingriffsverursachern gezahlt, um Ausgleichsmaßnahmen durchführen zu können.
Kontakt
Stand: 17.01.2012













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