Einigung bei Klagen gegen Müllgebühren

Gegen die Abfallgebührenbescheide für 2006 hatten zwölf Mülheimer Bürgerinnen und Bürger geklagt. Ausgangspunkt für die Klagen waren die "Überschüsse" bei den Gebühreneinnahmen aus den Jahren 2000 – 2002. In diesen Jahren waren von der Stadt "Überschüsse" bei den Gebühreneinnahmen erzielt worden. Diese waren von der Stadt in den folgenden Jahren, insbesondere in den Jahren 2005 – 2007, verrechnet worden. D.h. konkret: Gebührenerhöhungen, die sonst notwendig gewesen wären, mussten nicht durchgeführt werden.

Nach Auffassung der Kläger hätten die "Überschüsse" aber zu einer Absenkung der Abfallgebühren in 2006 verwendet werden müssen.

Am 30. August 2007 hat nun vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Erörterungstermin in dieser Sache stattgefunden. Bei diesem Termin wurde nicht nur die ursprüngliche Frage behandelt, weil im Laufe des Verfahrens von der Gegenseite eine Vielzahl weiterer Einwände vorgebracht worden waren. Im Laufe des mehrstündigen Erörterungstermins konnten diese Einwände weitgehend ausgeräumt werden. Auch die Frage der Verwendung der "Überschüsse", also der ursprüngliche Kern der Klage wurde vom Gericht nicht beanstandet.

Die Stadt Mülheim an der Ruhr weist nachdrücklich darauf hin, dass die Abfallgebühren den Anforderungen des öffentlichen Preisrechts entsprechen und dass sie damit auch in der Höhe, in der sie erhoben wurden und werden, völlig gerechtfertigt sind. Die Bürgerinnen und Bürger haben also nicht zu viel Geld für die Müllabfuhr gezahlt.

Vor Gericht war allerdings streitig, in welchem Umfang die Stadt dies nachweisen muss. Um den mit umfänglichen Nachweisen verbundenen weiteren Aufwand und weitere Kosten zu vermeiden, hat die Stadt eine Einigung mit den Klägern vorgezogen und ihnen eine 50%ige Gebührenreduzierung zugestanden.

Es hat also, anders als offenbar von interessierter Seite behauptet wird, kein Urteil des Gerichtes gegeben, in dem die Gebühren als um 50% zu hoch eingeschätzt wurden.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Die Gebühren waren und sind nicht zu hoch.
  • Die Mülheimer Bürgerinnen und Bürger müssen sich auch für die Zukunft keine Sorge über die Korrektheit der Gebühren machen.
  • Die Stadt "zockt" ihre Bürger nicht ab. Das belegt übrigens auch ein Vergleich, den der Bund für Steuerzahler jüngst angestellt hat. Darin ist Mülheim bei den Müllgebühren eine der preisgünstigsten Kommunen.
  • Der Einigung wurde mit den zwölf Klägern geschlossen, um ein langwieriges Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden. Eine Gebührenerstattung für alle Gebührenzahler kann nicht in Betracht kommen, sie ist aus haushaltsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Unterstellt die Bürgerinnen und Bürger würden – was wie gesagt nicht der Fall ist – zu hohe Gebühren zahlen oder gezahlt haben, würde aber wiederum (s.o.) folgende Logik greifen: Es würden Überschüsse entstehen, die dann in den Folgejahren beitragssenkend oder beitragsstabiliserend eingesetzt werden müssten. Den Bürgerinnen und Bürgern würde also nichts verloren gehen, auch wenn sie jetzt keine direkte Rückerstattung erhalten würden.

Die Äußerungen von MBI zu dem Thema gehen – wie so häufig – an der Sache vorbei. Und wie so häufig liegt auch hier die Vermutung nahe, dass wider besseres Wissen aus politischen Gründen falsche Behauptungen in die Welt gesetzt werden. 

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Stand: 31.08.2007

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