Einrichtung von Haltverbotszonen, Ausnahmegenehmigung
Wenn parkende Fahrzeuge bestimmte Vorhaben (zum Beispiel einen Umzug) verhindern könnten, kann das Ordnungsamt eine Genehmigung erteilen, in dem fraglichen Bereich durch Aufstellung von Haltverbotsverkehrszeichen eine Haltverbotszone einzurichten. Eine solche Genehmigung ist in der Regel nur für wenige Tage zeitlich beschränkt möglich.
Es ist erforderlich, die Haltverbotsverkehrszeichen spätestens drei Tage vor dem geplanten Termin aufzustellen, um anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit zu geben, davon Kenntnis zu nehmen und ihr Fahrzeug gegebenenfalls rechtzeitig wegzusetzen. Diese Frist muss bei der Antragstellung berücksichtigt werden, weil deren Nichteinhaltung ein Abschleppen von ordnungswidrig parkenden Fahrzeugen in der Regel nicht möglich macht.
Die Verkehrszeichen können von Privatpersonen in der Regel nach telefonischer Absprache beim "Team Zentrale Unterhaltung" des Amtes für Verkehrswesen und Tiefbau, Bauhof, Heifeskamp, unter Vorlage der schriftlichen Genehmigung ausgeliehen werden.
Unterlagen
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Ein Antragsformular können Sie herunterladen (siehe Kontext), ausdrucken und ausgefüllt entweder als Fax (0208 / 455-3293) oder auf dem Postweg dem Ordnungsamt, Straßenverkehrsrechtliche Abteilung, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr zu senden.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühren betragen in der Regel 23,- Euro (Genehmigungsdauer bis
14 Tage).
Kontakt
Kontext
- Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung (Dateigröße: 22 KB/-typ: pdf)
Stand: 02.02.2012













[schließen]
Bookmarken bei