Bürgerservice » Verkehr - Meldungen, Hinweise und Infos » Genehmigungen und Ordnungswidrigkeiten » Bußgeldstelle des Ordnungsamtes
Eintrag in das Verkehrszentralregister
Wie schon das Fahrverbot, ist auch die Vergabe von Punkten eine Nebenfolge des Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens.
Nur Geldbußen ab 40,- Euro werden in das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg eingetragen.
Kontakt
Stand: 12.01.2012













[schließen]
Bookmarken bei