Eintrag in das Verkehrszentralregister

Wie schon das Fahrverbot, ist auch die Vergabe von Punkten eine Nebenfolge des Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens.

Nur Geldbußen ab 40,- Euro werden in das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg eingetragen.

Kontakt


Stand: 12.01.2012

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel