Elternbeiträge für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder

Der Landtag von NRW hat am 25. Oktober 2007 das "Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) beschlossen.
Das Gesetz tritt zum 1. August 2008 in Kraft. 

Mit Wirkung zum neuen Kindergarten- beziehungsweise Schuljahr 2008 wurde deshalb vom Rat der Stadt Mülheim eine neue Elternbeitragssatzung beschlossen. 

Die Erziehungsberechtigten haben künftig die Möglichkeit, unabhängig vom Alter der Kinder unterschiedliche wöchentliche Betreuungszeiten (25, 35 oder 45 Stunden) in den Einrichtungen zu buchen.

Nach der Elternbeitragssatzung müssen die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatliche Beiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen zahlen. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt für alle Tageseinrichtungen in Mülheim an der Ruhr durch das Amt für Kinder, Jugend und Schule.
Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, den festgesetzten Elternbeitrag zu zahlen,
so besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass des Beitrages zu stellen
(zum Beispiel Mülheim-Pass-Inhaber).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Elternbeitragssatzung und dem Merkblatt über die Erhebung von Elternbeiträgen.

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Stand: 30.01.2012

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