Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern,

der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat eine neue Gebührensatzung für Elternbeiträge zur Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder erlassen. Hierdurch erhöhen sich für einige Eltern die Beiträge drastisch, andere Eltern werden entlastet.

Einige Eltern, die nun mehr zahlen müssen, äußern sich mit großer Empörung. Hierfür habe ich Verständnis. In einer Zeit, in der es immer weniger Kinder gibt, sollte alles für eine familienfreundliche Politik getan werden.

Viele Eltern fragen uns, warum drastische Gebührensteigerungen ohne Gegenleistung in Form von Verbesserungen oder Leistungssteigerungen verlangt werden. Sie fühlen sich ungerecht behandelt, weil es Besserverdienende stärker trifft, als diejenigen, die nicht zu den wirtschaftlichen Leistungsträgern unserer Gesellschaft zählen. Sie wollen von Ihrem ob fröhlich oder vielleicht sauer verdientem Geld nicht mehr für eine gleiche Leistung zahlen, die andere preiswerter erhalten. Möglicherweise fragen sie sich, ob hier eine Ausgrenzung nach oben stattfindet. Oder ob es sich noch lohnt, dass der zweite Ehepartner arbeiten geht.

Doch bitte gestatten Sie mir, dass ich Ihnen zu erläutern versuche, warum eine breite Ratsmehrheit aus SPD, CDU und MBI dem Verwaltungsvorschlag für eine neue Gebührensatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und der Betreuung an Offenen Ganztagsschulen zugestimmt hat.

Was galt bislang?
Die derzeitige Gebührentafel wurde durch das Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) landeseinheitlich geregelt. Für Mülheim ergaben sich durch die Einkommensverteilung der Eltern Gebühren in Summe von ca. 3,8 Mio. EUR.

Gebühren der Kindertagesstätten in Mülheim an der Ruhr bislang. 



Warum erfolgt eine so kurzfristige Veränderung?
Bedingt durch die Novellierung des GTK fällt den Kommunen nunmehr die Aufgabe zu, die Elternbeiträge in eigener Gestaltungshoheit zu regeln. Die Gesetzesänderung wurde am 17.5.2006 verabschiedet. Das neue Kindergartenjahr beginnt zum 1.8.2006. Um überhaupt Gebühren erheben zu können, musste die Stadt rasch eine eigene Gebührensatzung erlassen. Hierbei ist eine soziale Staffelung der Beiträge gesetzlich vorgeschrieben.

Warum werden höhere Gebühren verlangt?
Die Novellierung führt zu einer Kürzung der Landeszuschüsse. Der Stadt Mülheim fehlen so 1,2 Mio. EUR, die bei einer strukturellen Überschuldung von 100 Mio. EUR nicht aufgefangen werden können. Wir würden unseren Kindern diese Schulden überlassen, wenn wir nicht konsequent sanieren.

Den Städten wurde das Recht eröffnet, die Eltern höher zur Kasse zu bitten. Zur vollständigen Kompensation müssten in Mülheim alle Beträge um über 30% angehoben werden.

Warum wurde die bestehende Gebührentafel nicht linear angehoben?
Wir mussten feststellen, die bestehende Gebührentafel ist nicht wirklich schlüssig:

  • Eltern haben eher wachsende als im Zeitablauf sinkende Einkommen. Wer ein kleines Kind (unter drei Jahre) betreuen lassen möchte, muss unverhältnismäßig viel zahlen. Auch sind die Steigerungen gegenüber einem normalen Kindergartenplatz nicht in allen Einkommensklassen gleich.
  • Je höher das Einkommen ist, desto kleiner ist der Prozentsatz, der sich ergibt, wenn man die fällige Gebühr mit dem Bruttoeinkommen in Bezug setzt. Also zahlen Empfänger kleinerer Einkommen prozentual deutlich mehr als Besserverdienende.
  • Für Hortkinder zahlen die Eltern in den unteren und höheren Einkommensstufen genauso viel wie für ein Kindergartenkind. In den mittleren Einkommen dagegen müssen sie höhere Beiträge entrichten.
  • Wer ein Kind im Hort, eins im Kindergarten und ein in der Offenen Ganztagsschule hatte, muss dreimal zahlen.
  • Der als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegte Einkommensbegriff zielt auf die Summe der positiven Einkünfte ab und lässt insbesondere Vorsorgeaufwendungen außer Betracht. Dadurch werden deutlich höhere Einkommen ausgewiesen als von den Eltern zu versteuern sind.
  • Ab einem Einkommen ab 61.355 EUR findet keine weitere Differenzierung mehr statt

Die derzeitige Regelung kann nicht übernommen werden:

  • - sie führt zu Mindereinnahmen/Mehrausgaben von 1,2 Mio. EUR
  • - sie ist nicht schlüssig, nicht konsistent, nicht transparent


Was ändert sich durch de neue Gebührensatzung konkret?
Die Freigabe der Gebührenerhebung wird als kommunaler Gestaltungsauftrag angenommen werden.

Es werden

  1. die Einkommensklassen klarer gefasst
  2. die höheren Einkommen weiter ausdifferenziert
  3. höhere Einkommen stärker belastet, weil der entstehende Aufwand bis 4.000 EUR steuerlich geltend gemacht werden kann

Mit der Mülheimer Gebührentafel werden die Unschlüssigkeiten der bisherigen Regelung angegangen:

Die Neuordnung der Gebühren ist außerdem verwaltungsvereinfachend.

Die neuen Gebühren der Kindertagesstätten in Mülheim an der Ruhr. 



Warum verhält sich Mülheim nicht wie andere Städte?
Andere Städte haben ihre Gebührensatzungen für Elternbeiträge von Kindern in Tageseinrichtungen, wie folgt, erlassen:

  • Einige Städte haben die bisherige Rechtslage in eine eigene Satzung überführt und verabschiedet (Bsp. Oberhausen). Das dadurch entstehende Defizit belastet im Endeffekt spätere Generationen.
  • Andere Städte haben die bestehende Gebührentafel moderat prozentual angehoben, wodurch ebenfalls Defizite erwachsen (Bsp. Krefeld)

Was leistet die neue Gebührensatzung?
Die vom Rat beschlossene Neuordnung leistet:

  • Eltern, die ein kleines Kind (unter drei Jahre) betreuen lassen möchten, und über geringe bis mittlere Einkommen verfügen, werden entlastet.
  • Je höher das Einkommen ist, desto höher die Gebühr. Aber es dürfen neuerdings auch 2/3 dieses Aufwandes (bis zu einem Betrag von 4.000 EUR pro Jahr) zur Minderung des zu versteuernden Einkommens angesetzt werden.
  • Für Hortkinder zahlen die Eltern in allen Einkommensstufen genauso viel wie für ein Kindergartenkind
  • Wer ein Kind im Hort, eins im Kindergarten und ein in der Offenen Ganztagsschule hatte, muss nur einmal zahlen.
  • Der als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegte Einkommensbegriff wird Vorsorgeaufwendungen berücksichtigen. Einkommen von Beamten, Mandatsträgern und solchen Einkommensempfängern, die nicht steuerbare Vorteile erzielen, werden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage angemessen erhöht.
  • Die Bemessungsgrundlagen werden für Einkommen bis 100.000EUR ausdifferenziert.

Absolut gesehen wird Ihnen viel abverlangt. Hier wäre es insgesamt zu begrüßen, wenn die öffentlichen Kassen zuließen, Kinder gratis zu betreuen. Doch während es eine Schulpflicht gibt, ist es Ihnen freigestellt, ob Sie eine städtische, eine öffentlich geförderte, eine privat getragene Kinderbetreuung nutzen. Nur wenige Städte haben - so wie Mülheim - einen anderen, eigenen Weg formuliert. Wir wollen uns nicht kaputt sparen, sondern weiterhin eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendarbeit entwickeln. Dabei wissen wir, Qualität hat ihren Preis.

Bitte bedenken Sie, wir betreuen Ihr Kind mit anerkannten Fachkräften bei Bedarf bis zu 10 Stunden jeden Tag, bis zu 50 Stunden die Woche oder 200 Stunden im Monat. Hierfür wenden Sie, egal in welcher Einkommensklasse, einen vergleichsweise niedrigen Beitrag pro Stunde auf.

Hierfür erbitten wir Ihr Verständnis.

Beste Grüße
gez. Prof. Peter Vermeulen
- Jugenddezernent -

Kontakt

Kontext


Stand: 14.07.2006

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel