Archiv-Beitrag vom 11.12.2015Energiepark kann kommen

Archiv-Beitrag vom 11.12.2015Energiepark kann kommen

Der Rat der Stadt beschloss die Verpachtung von Flächen auf der Deponie Kolkerhofweg an eine Bietergemeinschaft der Gelsenwasser AG und medl GmbH. Zweck der Verpachtung ist die Errichtung einer Windenergieanlage im Bereich der rechtskräftigen Windvorrangfläche.

Titelbild - Angebot und Konzept Energiepark Styrumer Ruhrbogen„Damit wird ein wichtiger Schritt zur Realisierung des Energieparks Styrumer Ruhrbogen vollzogen“, freut sich Oberbürgermeister Ulrich Scholten. Die Pacht soll 20 Jahre betragen mit einer zweimaligen Option von jeweils fünf Jahren zur Verlängerung. Das Pachtangebot umfasst eine Mindestpacht sowie einen ertragsabhängigen Anteil. Um die Windenergieanlage zu errichten ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzrecht erforderlich. Dabei wird geprüft, welche Auswirkungen die Errichtung und der Betrieb der Anlage auf die Umgebung, die dort lebenden Menschen und die Umwelt hat. Vorgesehen ist bereits frühzeitig eine breite Bürgerbeteiligung. „Bürger sollen sich auch in einem größerem Umfang an der Anlage finanziell beteiligen können und so von den Erträgen profitieren. Hierzu sollen besonders risikoarme Finanzprodukte in Zusammenarbeit mit örtlichen Bankinstituten und Genossenschaften entwickelt werden“, erläutert OB Scholten.

Umweltdezernent Peter Vermeulen zum Hintergrund

Im Jahr 1992 ist die Stadt Mülheim dem Klimabündnis europäischer Städte beigetreten und hat sich verpflichtet Ihre CO2 Emissionen bis 2030 zu halbieren. Neben Energieeinsparung und Effizienzsteigerung ist der Ausbau von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien ein wichtiger Baustein zur Erreichung des Klimaschutzziels. Dieses Ziel steht in Übereinstimmung mit regionalen und überregionalen Klimaschutzzielen.

Mit den Handlungsansätzen und Leitgedanken zu Klimaschutz und Klimaanpassung die im  Ausschuss für Umwelt und Energie im Jahr 2011 als grundlegendes Handlungskonzept beschlossen worden sind, wurden diese Ziele konkretisiert und bekräftigt. Vor diesem Hintergrund soll der Ausbau der erneuerbaren Energien, darunter auch die Errichtung von Windenergieanlagen gefördert werden.
Der Anteil des Stroms, der aus erneuerbaren Energien stammt, die im Stadtgebiet von Mülheim erzeugt werden ist bislang noch gering. Bei einem Verbrauch, der regelmäßig 1.000 bis 1.100 Millionen Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) beträgt, wurden im Jahr 2012 lediglich 5 % durch Wasserkraft (Anteil 64 %), Biogas (Anteil 27 %) sowie Photovoltaik (Anteil 9 %) erzeugt.

Bei der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen im Jahr 2009 wurden im Plangebiet des RFNP Potenzialflächen für Windenergieanlagen ermittelt. Fünf Flächen wurden als Konzentrationszonen festgesetzt. Diese befinden sich auf dem Stadtgebiet von Essen und Mülheim an der Ruhr. Die Mülheimer Konzentrationsflächen sind im  Styrumer Ruhrbogen an der Stadtgrenze zu Oberhausen und Duisburg verortet. Die Stadt bemüht sich nunmehr auf diesen Flächen auch tatsächlich Windenergieanlagen zu realisieren. Eine der Flächen befindet sich im Eigentum der Stadt, zwei weitere in Eigentum des Ruhrverbandes.

Was ist konkret geplant?

Geplant ist eine Windenergieanlage der neuesten Generation der Firma Nordex, Typ 131 Generation Delta mit einer Leistung von 3.300 Kiolowatt (kW), mit einer Narbenhöhe von 134 Metern auf einem Hybridturm und einer Gesamthöhe von 199,5 Metern. Diese Anlage ist besonders schallarm mit 104,5 dB(A) (A-bewerteter Schalldruckpegel in Dezibel) und kann so die Schallimmissionswerte von 35 Dezibel (dB) bei der angrenzenden Wohnbebauung einhalten. Sie verfügt darüber hinaus über einen Schallreduzierungsmodus und eine Schattenabschaltautomatik. Nach einer ersten überschlägigen Ertragsprognose wird die Anlage rund 9.383.139 kWh/a erwirtschaften.
Des Weiteren sollen am Südhang der Deponie auf rund 49.000 Quadratmetern Fläche Freiflächenphotovoltaikmodule errichtet werden. Hierzu sind 9.800 Module (250 Watt Peak/Modul) mit einem prognostiziertem Ertrag von 2.132.000 kWh/a vorgesehen.
Beiden Anlagen werden den erzeugten Strom voraussichtlich im Wasserkraftwerk am Raffelberg einspeisen. Damit erhöht sich der Anteil von regenerativ erzeugtem Strom am Standort von rund 17 Millionen Kilowattstunden (kWh) auf insgesamt 28,5 Millionen kWh.
Die Gelsenwasser AG und medl GmbH haben zudem eine strategische Partnerschaft mit der Stadt angeboten, bei der Bürgern eine zusätzliche unabhängige Energieberatung angeboten werden soll sowie das Ausstellen von Energieausweisen und Contracting für Haushaltskunden bei der Umstellung von Heizunganlagen auf effizientere und Beratung bei Energieeffizienzmaßnahmen öffentlicher Gebäude. Hierzu liegt eine Absichtserklärung (LOI = letter of intend) der medl GmbH vor. Auf dieser Basis werden die Gelsenwasser AG und medl GmbH gemeinsam mit der Stadt eine Kooperationsvereinbarung erarbeiten.

Verfahren

Um einen geeigneten Pächter zu ermitteln hat die Verwaltung ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren, gewählt. Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelte es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Bestimmungen des für öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung mit anschließender Verhandlung. Es diente der Ermittlung geeigneter Unternehmen und Konzepte zu Entwicklung und zum nachhaltigen, langjährigen Betrieb des Standortes. Das gesamte Verfahren, das nicht dem Kartellvergaberecht unterliegt, wurde unter Beachtung der aus dem europäischen Primärrecht folgenden allgemeinen Rechtsgrundsätze durchgeführt. Diese Grundsätze sind Transparenz, Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot. Die Auswahl des besten Angebotes erfolgte anhand objektiver, den Interessenten vorab mitgeteilten Wertungskriterien.

Zur Bewertung der Angebote wurde eine Bewertungsmatrix mit den folgenden Bewertungskriterien und Gewichtung zugrunde gelegt.

  • Höhe des Pachtangebot Windenergieanlage 50 %
  • Standort der Betreibergesellschaft 10 %
  • Finanzielle Beteiligung von Bürgern und Anliegern 10 %
  • Strategische Partnerschaft / Anschlussprojekte 30 %

Kontakt


Stand: 14.12.2015

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