Erlaubnis von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Dies ist nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Beispiele für erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind:
- Straßenfeste von Nachbarschaftsgemeinschaften
- gewerbliche Veranstaltungen (z.B. Werbeaktionen)
- Radrennen und Radtouristikveranstaltungen
- Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen
- Straßenläufe
- Martinsumzüge ab etwa 500 Teilnehmern oder auf verkehrsbedeutsamen Straßen
- Festumzüge etc.
Das Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde prüft ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern der Verwaltung und der Polizei, unter welchen Voraussetzungen eine Erlaubnis möglich ist. Dabei werden dem Veranstalter in der Regel Auflagen gemacht und Bedingungen gestellt. Soweit für eine Veranstaltung Verkehrszeichen benötigt werden (z.B. zur Sperrung des Veranstaltungsraumes), können diese ggf. nach Absprache beim Amt für Verkehrswesen und Tiefbau ausgeliehen werden.
Sollen bei einer Veranstaltung alkoholhaltige Getränke angeboten oder Musik dargeboten werden, wird eine gaststättenrechtliche Gestattung bzw. eine Beschallungsgenehmigung nötig sein.
Die Antragsteller erhalten aber vom Ordnungsamt in der Regel einen einzigen Bescheid, der alle notwendigen Genehmigungen zur Durchführung der Veranstaltung enthält.
Antragsunterlagen:
Das Ordnungsamt benötigt einen formlosen schriftlichen Antrag, der folgende Angaben enthalten sollte:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Veranstalters
- Zeit und Ort der Veranstaltung
- Angabe eines Zeitraumes für notwendige verkehrslenkende Maßnahmen (Straßensperrung, Haltverbote u.ä.)
- bei den sogenannten nichtstationären Veranstaltungen (z.B. Radrennen u. Straßenläufe) ist die Angabe der benutzten Straßen, bzw. des Streckenverlaufes, notwendig
- Angaben über die Art von Musikdarbietungen (Livemusik/Musik über Verstärkeranlagen)
- Angaben über die geplante Abgabe von Speisen und Getränken.
Das Ordnungsamt wird prüfen, ob darüber hinaus noch spezielle Unterlagen notwendig sind. Dies hängt von der Art der Veranstaltung ab. Ggf. setzt sich das Ordnungsamt mit dem Veranstalter deswegen in Verbindung.
Gebühren:
Die Gebühren betragen je nach Umfang des durch die Veranstaltung erzeugten Verwaltungsaufwandes und der Art der Veranstaltung zwischen 37,00 EUR und 767,00 EUR; für Großveranstaltungen, deren Bearbeitung sehr hohen Aufwand erzeugt, bis zu 2301,00 EUR nur für die straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis.
Hinzu können noch Sondernutzungsgebühren, sowie Gebühren für die ggf. notwendige "Beschallungsgenehmigung" und eine gaststättenrechtliche Gestattung kommen, wenn nicht im Einzelfall eine Gebührenbefreiung möglich ist. Nähere Auskünfte erteilen die Sachbearbeiter des Ordnungsamtes.
Kontakt
Stand: 24.07.2009








